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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0411
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361

betrag unter 2d wird dem Auftraggeber beiUebersendung des angenommenen Wechsels
angerechnet.

Jst die Zahlung des Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert
worden, so wird die Rncksendung des Auftrags und die Weitersendung desselben an
einen anderen Empfänger oder an eine zur Aufnahme des Wechselproteftes befugte
Person ohue neuen Gebührenansatz bewirkt.

V. Postnachnahmen sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Post^arten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." (Marksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl auf dem Pakete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibuna stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren sür Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den
Absender und zwar

bis 5 Mark . . .

uber 5bis100Mark
.. 100 .. 200 „

10Pfg.
20 „
30 ..

über 200 bis 400 Mark. . 40 Pfg.
„ 400 „ 600 „ . . 50 „

.. 600 .. 800 .... 60 ..

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn:
u. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

über lO ..40 Pfg.

d. Versicherunasgebühr für je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens ledoch.10 Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb DeiUschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.
k'. FürPaketeohneWertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

n. bis 10 Nteilen (1. Zone).25 Pfg.

d. auf alle weitere Entfernungen.50 Pfg.

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,
d. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfeanig hinzu.

0. Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn wird erhobm:
n. das unter bezeichnete Paketporto,
d. die unter b'.d bezeichnete Versicherungsgebühr.
 
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