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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0424
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740 Wolff Friedr. Aug., Eisenhandlung
438 Wolff I. L F., Herrenkleiderfabrik
632 Wolff Jsidor lFa. I. L F. Wolff)
148 Wolff Jul. Dr., Recdtsanwalt
37 Wolff L Netter, Eisenhandlung
695 Worzel Joh., Schützenhof
1139 Würth Ferdinand, Agent
1170 Wunsch Gg., Btechneret
1164 Zahn Konrad, Backerei
1242 Zapp Julius, Chokoladen-Spezial-
geschäft

962 Zeeb Marie, Privatklinik
839 Zeise Carl jun., Versicherungen

Nr.

82 Zeitung, Heidelberger
1045 Zelt Friedr., Kfm., Kaiserstr. 63
303 Zeuner Ottomar, Hotel Rilter
1103 Ziegler Gg., Major Wtw.

553 Zilling Gust., Bäckermeister
932 Zimmer G., Privatier Witwe
606 Zimmer Karl, zur Hirschgasse
876 ^immer Konrad Dr.

750 Zimmermann Alb., Kaufmann tn
Hand chuhsheim

1066 Zindel Frz., Lebensmittelhandlung
662 Zorn H. Dr. Witwe
588 Zündorff Gg., DachdeckungSgeschäft

Zur -efättigen Benchtungl

Der Betrieb der Stodt-Fernsprecheinrichtung in Heidelberg wird von dem Tele-
gravhenamt inHeidelberg (Rohrbacher Straße 3) geleitet und beaussichtigt. Es
wiro ersucht, alle Mitteilungen über eingetretene Störungen und alle Beschwerden
über Unregelmäßigkeiten im Stadt-Fernsprechbetriebe zunächst an dieses Amt zu
richten.

Vorbemerkungen (AuSzug).

1. Die Anweisuug zur Benutzung der Fernsprecheinrichtung ift am Schluffe dieser
Bemerkungen abgedruckt.

Das Verzeichnis enthält an erster Stelle die Anschluß-Nummer, an zweiter den
Namen, den Stand oder das Geschäft des Teilnehmers, ferner die Wohnung oder daS
Geschäftslokal u. s. w., welche angeschlossen sind.

2. Für jeden Hauptanschluß wird ein Abdruck des Verzeichniffes nebst Nachträgen
«nentgeltlich geliefert. Weitere Abdrücke sind in Heidelberg bei der OrtsvermittelungS-
anstalt zum Preüe von 50 Pfg. für das Verzeichnis käuflich zu bezieben. Die Teilnehmer-
verzkichnisse der Fernsprecheinrichtungen m den auswärtigen Orten können ebenfall-
durch Vermittelung der Ortsvermittelungsanstalt käuflich bezogen werden.

3. Der Verkehr zwischen den Teilnehmern wird in jedcr Fernsprecheinrichtung durch
eine besondere Dienststelle vermittelt (Vermitlelungsanftalt), in welche die Anschluß-
leitungen für die einzelnen Teilnehmer eingeführt sind. Die Vermittlungsanstalt befindet
fich im Telegraphenamt (Rohrbacher Straße 'Nr. 3).

4. Antiäge auf Aenderung oder Erweiterung der technischen Einrich-
tungen bestehender Sprechstellen, auf Aenderung der Eintragungen
im Teilnehmerverzeichnis u. s. w. sind ebenso wie Antrage auf Verlegung
vonSprechftellen schriftlich an die Orts-Vermittelungsanstalt zu richten. Ver-
legungSanträge sind so früh wie möglichzu ftellen, damil die Leimng und die son-
ftigen Einrichtungen für den neuen Anschluß rechtzeitig hergestellt werden können. Den
Anträgen ift die Genehmigung des Hauseigentümers zur Aufstellung von Geftängen rc.
auf dem von dem Tkilnehmer bewohnten oder zu bezichenden Hause beizufügen. For-
mulare zu solchen Genehmigungs-Erklärungen könncn von der Orts-VermittelungS-
anstalt bezogen werden.

Kündigungen sind der Orts-Vcrmittelungsanstalt schriftlich und frankiert
anzuzeigen.

5. Die an jede Vermittelungsanstalt angeschlossenen öfsentlichenFernsprech-
ftellen im Orte selbit und auf dem flachen Lande der Umgeg nd sind im Kopfe der
emzelnen Tcilnebmei verzeichnisse angegeben. Der Sprechverkeh ift zugelassen zwischen
sämtlichen Fernsprechftellen deS Ober-Postdirektionsbezirks Karlsruhe (Baden). Welche
außerhalb des Bezirks gelegenen Sprechstellen dcs Reichspostgebietes sowie von
Bayern und Württemberg zum Sprechverkehr zugelassen sind, und welche G<bührensätze
zur Erhebung kommen, gcht aus den bei den VermitNlungsanftalten bezw. den Orts-
Postanft.'lten aushängenden Gcbührcntarifen hervor.

Cs werden erhoben sür Gespräche:
im Orte iclbft 20 Pfg.,

d) im Fernverkehr inuerbalb Deutschlands die in den Gebührentabellcn auge*
gebencn Belräge von 20 Pfg., 25 Pfg., 50 Pfg. u. s. w.,
 
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