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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0426
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376

1. beim Abonuement auf eine Nachtverbindung

a) für das Vierteljahr . . . 2.50 Mk.
d) für den Monat . . . . 1.— „

2. für Nachtverbindungen, welche auf einen kurzen Zeitraum oder für bestimmte
Nächte herzustellen sind, 20 Pfg. für jede einzelne Bervindung.

Die Vergütung ist von dem Teilnehmer, auf dessen Antrag die Nachtverbindung
hergestellt wird, im Voraus zu entrichten-

Änträge auf Herstelluug von Nachtverbindungen sind an die Orts-Vermittelungs-
anstalt zu richten.

10. Nachtdien ft. Vom 15. August 1905 an hält das Fernsprech-VermittelungS-
amt Nachtdienst ab. Von 9 Uhr abends bis 7 Uhr früh rn den Monaten April bis
Oktober und bis 8 Uhr in den Monaten November bis März kostet jede Verbindung im
Ortsverkehr 20. Pfg. Mit nachstehenden Orten sind gewöhnliche und dringende Ein-
zelgespräche unter denselben Bedingungen wie am Tage zuläsfig. Sie können indes nur
zu den durch Abonnementsgespräche nicht belegten Zeiten abgewickelt werden. Solche
Abonnementsgespräche sind für Gefprächsoerbindungen zulässig, die jede Nacht zwiscken
denselben Teilnehmern zu denselben Zeiten hergestellt werden. Für Abonne-
mentsgespräche ist die Hälfte der Gebühren gleichlanger gewöhnlicher Tagesgespräche zu
entrichten. Außer in Heidelberg wird in folgenden Orten ganzer Nachtdienst abgehal-
ten: Augsburg, Berlin, Charlottenburg, Köln, Krefeld, Dortmund, Dresden, Tüssel-
dorf, Elberfeld, Frankfurt (Main), Fürth (Bayern), Halle (Saale), Hamburg, KarlS-
ruhe (Baden), Königsberg (Preußen), Leipzig, Magdeburg, Mannheim. Mülhausen
(Elsaß>, München, Mllnchen-Gladbach, Nürnberg, Passau, Regensburg, Rixdorf. Straß-
burg (Elsaß) und Stuttgart. Mit welchen Orten noch während einzelner Stunden
abends zwischen 9 Uhr und 12 Uhr oder früh vor 7 Uhr rm Sommer und vor 8 Ubr im
Winter verkchrt werden kann, teilt auf Anfrage das VermittelungSamt mit. Es können
auw Telegramme wie tags durch den Fernsprecher aufgeliefert werden. Die öffentliche
Sprechstclle der Postamtszweigstelle am Hauptbahnhof ist die ganze Nacht geöffnet.

Anwcisung

zur Benutzung der Fernsprechanschlüsse.

Allgemeines.

Solange die Sprechstelle nicht benutzt wird, muß der Hör-Apparat (Fern-
hürer) unbedingt an dem aus dem Gehäuse hervortretenden beweg-
lichen Haken hängen, da nur so der Wecker anspricht.

Die Jnduitorkurbel ist beim Anruf u.s.w. langsameinmalberumzudrehen.
Mehrmaliges schnelles Drehen kann zu Beschadigungen der Beamten und zu
Ersatzansprüchen gegen die Teilnehmer führen.

Es ist deutlich, aber nicht zu laut und nicht zulangsamzu sprechen; der
Mund muß 3—5 em von der Schallöffnung des Mikrophons entfernt bleiben. Der
Fernhörer ist für die ganze Dauer der Gesprachsverbindung nicht nur beim Hören, son-
dern auch beim Sprechen an das Ohr zu halten.

Bei schweren Gewittern im Bereiche des OrtsfernsprechnetzeS werden Gesprächsver-
bindungen nicht hergestellt. Die Fernsprechapparate sind mit empfindlichen Blitzschutz-
vorrichiungen versehen, die etwaige Entladungen atmosphärischer Elektrizität sicher auf-
fangen und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei nahen und schweren
Gewittern die Fernfprechapparate und Leitungen nicht zu berühren.

Im Ortsverkehr.*)

I. Teilnehmer ^ wünscht mit Teilnehmer L zu sprechen.

nimmt den Fernhörer von dem Haken, hält ihn mit der Schallöffnung ans Ohr
und dreht die Anruf-Kurbel langsam einmal herum.

Auf die Antwort der Vermittlungsanstalt „Hier Amt" nennt durch Hineinsprecheu
in das Mikrophon die Nummer von li, z. B.: „Nummer drci" (Nummer der Sprechstelle
in dem Teilnehmerverzeichnisse). Die Vermirtelungsanstalt ist berechtigt, ausnahms-
weise auch die Angabe des Namens von ö zu beanspruchen.

Beim Verlassen des Apparals vor Beendigung des Gesprächs darf der Hörer nicht
an den Haken gehängt werden, sondern. ist hinzulegen.
 
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