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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0516
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24

8 5.

Rahm (Sahne) ift der durch Abrahmen von Milch gewonnene fettreiche
Teil dieser Milch. Rahm (Sahne) mutz einen Mindestfettgehalt von 8—15
Prozent und, soferrr der Rahm unter der Bezeichnung doppelter Rahm oder
Schlagrahm feilgehalten und verkauft werden soll, einen Mindestsettgehalt
von 25 Prozent haben.

8 6.

Buttermilch ist die nach Ausscheiden der Butter aus dem Rahme zurück-
bleibende Flüssigkeit.

Saure Milch (Dickmilch, Satzmilch) ist geronnene ungekochte Vollmilch.

8

Abgekochte, fterilisierte oder pasteurisierte Milch dars nur unter dieser
Bezeichnung in den Verkehr gebracht werden. Lediglich abgekochte Milch darf
nicht als sterilisierte oder pasteurisierte Milch bezeichnet werden. Als ab-
gekocht gilt diejenige Milch, welche bis auf 100 Grad Celsius erhitzt oder einer
Temperatur von 90 Grad Celsius durch 15 Minuten ausgesetzt worden ist.

Als sterilisierte und pasteurisierte Milch gilt solche Milch, welche sosort
nach dem Melken von Schmutzteilen besreit worden, in entsprenchenden vom
Bezirksamt als leistungssähig anerkannten Apparaten ordungsmatzig be-
handelt und während des Erhitzens mit einem lustdichten Verschlutz, der erst
vom Konsumenten gelöst wird, versehen ist.

Eismilch darf ebensalls nur vertrieben werden, wenn die Gewinnung und
Behandlung der Milch bis zur Abgabe an den Käuser sowie das geplante
besondere Versahren vorher von der Polizeibehörde gebilligt ist.

Unzuläfsige Milch.

z 8.

Vom Verkehr auSgeschlossen ist ganze oder entrahmte Milch, welche:

1. fremdartige Stoffe, wie Eis, chemische Konservierungsmittel, oder
Zusätze von Wasser enthält,

2. in Literslaschen von reinem, wasserhellem Glas gefüllt, nach zwei-
stündigem Stehen einen deutlichen Vodensatz zeigt,

3. zwei Tage vor dem Abkalben und bis zu dem achten Tage nach dem
Abkalben abgemolken ist,

4. in ihrer Farbe, in ihrem Geruch oder Geschmacke, in ihrer Konsistenz
oder in ihren Bestandteilen von der normalen Milch abweicht, einerlei, wie
die Veränderung entstanden ist (blau, rot oder gelb gesärbte, mit Schimmel-
pilzen besetzte, wässerige, sandige sthleimige, Blut oder Blutgerinsel ent-
haltende, saulig oder nach Kampfer, Aether, Chloroform, Terpentinöl oder
Karbol riechende, stark salzig, bitter oder scharf schmeckende Milch, insbe-
sondere solche, welche von Kühen stammt, die an Gelbsucht, Blutharnen,
Wassersucht und nicht inscktiösen Zehrkrankheiten leiden),

5. von Kühen stammt, die mit giftigen Arzneimitteln, welche in die Milch
übergehen (Arsen, Brechweinstein, Nieswurz, Opium, Jod, Krotonöl, Aloe,
Eserin, Pilokarpin und anderen Alkaloiden) behandelt werden,

6. von Kühen stammt, die an Eutertuberkulose, an mit starker Abmage-
rung oder Durchsällen verbundener Tuberkulose, an Milzbrand, Lungen-
seuche, Tollwut, Pocken, Euterentzündungen, Blutvergiftung, namentlich
Phämie und Septikämie, sauliger Gebärmutterentzündung, Ruhr, infektiöser
Darmenizündung oder anderen siebcrhaften Erkrankungen leiden, oder die
des Milzbrands oder der Tollwut verdächtig sind, sowic von Kühen, bei dencn
die Nachgeburt nicht abgegangcn ist, oder bei denen krankhaster Ausflutz aus
den Geschlechtsieilen bestehi.

Die Vorsiehenden Besiimmungen sinden auf sämtliche, in § t näher bc-
zetchneien Dcilcharten sinngemntze Anwendung.
 
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