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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0518
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26

Sie sind nach jedem Gebrauche sorgfältig zu reinigen, am besten nnt
kochendem Wasser, dem etwas Soda zugesetzt ist; hieraus müssen diese mit
kaltem reinem Wasser gehörig nachgespült werden. Bis zum Wiedergebrauch
find sie umgestürzt aufzubewahren. Vor jeder Wiederverwendung sind die
Gefätze mit kaltem reinem Wasser gründlich auszuspülen.

Allgemeine Grnndsätze für den Berkehr mil Milch.

§ 16.

Die für den Verkehr bestimmte Milch ist bei der Gewinnung, dem Trans-
port, dem Feilhalten und dem Verkauf mit der grötzten Sorgfalt und Sauber-
keit zu behandeln.

Sämtliche Gegenstände, welche mit ihr in Berührung kommen, sind stets
rein zu halten, namentlich sind die Seiher und Seihtücher täglich in Wasser
mit Sodazusatz aufzukochen und nachher mit reinem Wasser nachzuspülen.

Die Euter der Kühe sind mit trockenem Lappen oder Bürsten zu reinigen.

Nach dem Melken ist die Milch abzukühlen entweder mittelst eines Milch-
kühlers oder dadurch, datz sie in kaltes reines Wasser gestellt wird. Die Ge-
fätze dürfen erst geschlossen werden, nachdem die Milch abgekühlt ist.

Vor dem Verkauf der Milch ist durch sorgfältiges Umrühren oder Um-
gietzen derselben jede während der Aufbewahrung oder während des Trans-
ports eingetretene Aufrahmung zu beseitigen.

8 i?-

Bei allen Geschäften aus Anlatz des Milchvertriebs darf nur Wasser auS
der städtischen Wasserleitung verwendet werden. Neben Milch dürfen in
dems^lben Raume nur noch Brot, Teigwaren, Butter, Schmalz, Eier, Mehl,
Obst und frisches Gemüse, Getränke in Flaschen und Holz feilgehalten unö
verkauft werden.

Aufbewahrung der Milch.

8 18-

Alle Näume, in denen für den Berkehr Milch aufbewahrt Wird, sind
sorgfältig rein und möglichst staubfrei zu halten; sie sind täglich ausgiebig
zu lüften. Die Milchkannen müssen verschlossen oder mit einem reinen weißen
Tuch oder feinen Sieb bedeckt sein, um die Milch vor Staub und Jnsekten
zu schützen.

Die Milchkannen dürfen nicht an Orten aufgestellt werden, wo sie Ver-
unreinigungen, z. B. durch Hunde, ausgesetzt sind.

Jm Sommer sind die Milchkannen in Wasser oder Eis zu stellen, das
Wasser ist von Zeit zu Zeit zu erneuern.

8 19-

Es ist verboten, Milch in Hausgängen und in Räumen aufzustellen, die
als Kranken-, Wohn- oder Schlafzimmer benutzt werden.

Eine zwischen Verkaufs- oder Aufbewahrungsraum der Milch und dem
Wohn- oder Schlafraum vorhandene Türe mutz stets verschlossen sein.

Transport der Milch.

8 20.

Mit der Bahn zum Transport gelangende Milch darf nur in plombierten
Gefätzen nach Heidelberg eingeführt werden.

8 21.

Das gleichzeitige Befördern von Milch mit solchen Stoffen, welche einen
üblen Geruch oder einen ekelerregenden Anblick bieten, insbesondere mit Spü-
licht, Speiseresren, Küchenabfällen und dergl. auf einem und demselben
Transportmittel darf nur unter der Bedingung erfolgen, datz diese Stofse
rn besondereu festschlietzenden Behältern derart verschlossen gehalten werden,
datz die Verbreitung eines üblen Geruchs unter allen Umständen ausgeschlos-
^ollten sich aus dem gleichzeitigen Befördern von Milch und derarti-
gen Stoffen Unzuträglichkeiten irgendwelcher Art ergeben, so kann die Be-
 
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