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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0520
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schwulsten an unL> in denselben und in seiner nächften Umgebung behastet
sind. Zur Feststellung der Gesundheit gehört auch die Jmpfung mit Tuber-
kulin.

5. Der Gesundheitszustand der Kühe ist durch den in Ziffer 1 genannten
Tierarzt oder dessen Stellvertreter zu bewachen und mindestens zweimonatlich
einmal zu revidieren. Ueber die Revision ist Buch zu führen. Jede Er-
krankung einer Milchkuh in einem Stalle mit Kindermilchkühen oder einer
Milchkuranftalt an ciner Krankheit, die auf die Beschaffenheit der Milch
einen schädlichen Einfluß haben kann, insbesondere an einer der in §§ 8, 9;
oben Ziffer 4 genannten Krankheiten, ist dem überwachenden Tierarzt anzu-
zeigen. Sobald bei einer Kuh eine derartige Krankheit festgestellt ist, mutz
sie nötigenfalls aus dem Stall entfernt und es darf die Milch nur nach tier-
arztlicher Weisung abgegeben werden.

6. Als Futtermittel für die Kühe dürfen Küchenabfälle, Blätter von
Stoppeln- und Runkelrüben, Stoppelrüben, Senfkraut, ausgejätete Unkräu-
ter von Feld und Garten, Bucheln oder Buchelkuchen, schlechtes Heu oder sonst
irgend verdorbener Futrerstoff nicht verabreicht werden. Autzerdem sind noch
folgende Futtermittel ausgeschlossen:

rr) Fabrikrückstände wie Branntweinschlempe, Melasse und deren Prä-
parate, Rübenschnitzel, Weizenkleber, Reisfuttermehl, Fleisch- und Blut-
mehl, frische d. h. nicht getrocknete Biertreüer, ferner Repskuchen, Senfkuchen,
Rizinuskuchen, Baumwollsamenmehl; b) Schrot von Bohnen, Wicken und Lu-
pinen; e) Stroh von Erbsen, Bohnen, Linsen, Wicken und Lupinen; ck) rohe
Kartoffeln; e) berschimmelte, ranzige, faule, sauer gewordene oder sonstwi'e
verdorbene Futtermittel jeder Art.

7. Als Futtermittel für die Kühe der Milchkuranstalt sind zu empfehlen:
Heu, Grummet, Weizenkleie, Weizenmehl, Futtermehl, Gerstenschrot, Hafer-
schrot, Maisschrot, getrocknete Biertreber, Palmkernkuchen, bis 5 Kilo Runkel-
rüben per Stück, im Sommer Grünfutter in möglichst trockenem Zustand.

8. Die Benützung von gebrauchtem Bettstroh und anderem gebrauchten
Abfallstroh als Streumaterial ist verboten.

9. Vor dem Melken ist das Euter der Kühe zu reinigen, trocken abzu-
reiben, wenn nötig zu waschen. Die mit dem Melken beschäftigten Personen
haben saubere waschbare Schürzen beim Melken zu tragen und vor dem Mel-
ken die Hände und Arme mit Seife zu reinigen. Personen, die an infek-
tiösen Krankheiten linsbesondere auch Tuberkulose) leiden oder in letzter
Zeit gelitten haben, oder niit Geschwüren oder mit Ausschlag behaftet sind,
dürfen weder die Kühe melken, noch in irgend einer Weise bei der Gewin-
nung, Aufbewahrung, Versendung oder bei dem Verkaufe beschäftigt sein.
Ferner wird auf die Bestimmung der §§ 22, 23 ganz besonders aufmerksam
gemacht.

10. Jn allen Räumen und Gefätzen der Milchwirtschaft ist möglichste
Reinlichkeit zu beobachten. Die Tiere sind täglich zu putzen und, wenn nötig,
auch zu waschen.

11. Während der Fütterung und dem Ausmisten der Tiere darf nicht
gemolken werden, das Melken mutz entweder vor oder 1 Stunde nach dem
Füttern und Ausmisten stattfinden. Die erste Milch ist aus den Zitzen zu
streichen und nicht in die Kübel zu melken.

12. Die Milch ist sofort nach dem Melken aus dem Stalle zu entfernen,
von Schmutzteilen durch Seihen zu reinigen. Ferner mutz alle Milch, welche
nicht unmittelbar als warm verwendet wird, durch einen Kühlapparat gleich
nach dem Melken rasch abgekühlt werden auf mindestens 10—12 Grad, welche
Temperaturgrade bei Abgabe der Milch an die Konsumenten nicht überschrit-
ten werden dürsen.

Die Kühlung hat autzerhalb des Stalles in einem besonderen Raum stati-
zufmden.

13. ^m ^ommer sind die Transportwagen mit einem Verdeck zu ver-
sehen, damit die Flaschen vor der Sonne geschützt sind.
 
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