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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0576
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Dte üerechneten Querschnitte sind stets darauf zu prüfen, ob die nach
8 K der Vorschriften des Berbandes Deutscher Elektrotechniker zuläffigen
Beanspruchungen der Drähte (feuersicherer Querschnitt) nicht überschrit-
ten sind.

Der Berechnung der Leitungen und Ausschalter ist stets die l^fache
Strornstärke der vorgesehenen Lampen und Apparate zu Grunde zu legen,
jedoch nicht weniger als 0,4 Ampere für eine Glühlampe und 10 Ampere
für eine Bogenlampe bezw. einen Bogenlampenstromkreis.

Leitungsverlegung.

8 14.

Bei einer verdeckten Verlegung in Neubauten (unter Putz) empfiehlt
es sich, an Stelle der Jsolierrohre mit Messingüberzug Hartgummirohre oder
Jsolierrohre mit einer Eisenarmierung zu verwenden.

Jn Rohren unter Putz sind für die Autzenleiter nur Leitungen nach
Z 7 e >der Sichevheits>vovschriftcn des Verbandes D. E. zuläslsig. Der Wcmkk
verlegte und geerdete Mittelleiter ist nur gut verzinnt zu verwenden, in
trockenen Räumen kann derselbe unmittelbar auf den Wänden verlegt werden.
Jn feuchten Räumen (Keller, Ställe, Wurstküchen, Waschküchen usw.) ist der
dlanke Mittelleiter in der gleichen Weise wie der Autzenleiter, d. h. auf Rollen
oder Glocken, zu verlegen. Zur Besestigung von Leitungen an Rollen oder
Glocken ist nur verzinnter Kupferdraht von mindestens 1 Quadratmillimeter
Querschnitt zu verwenden. Die Leitung mutz an den Bindestellen durch eine
Umwickelung von Jsolierband noch besonders gegen das Durchbinden der
Jsolation geschützt werden. Zum Schutz der Jsolierrohre bei Deckendurch-
gängen sind Eisen- oder Bleirohre zu verwenden. Gummibandleitungen
und Gummiaderschnüre sind nur in trockenen Räumen zulässig. Bei fester
Verlegung der Gummiaderschnüre ist sorgfältig darauf zu achten, datz sie
niemals in unmitelbare Berührung mit leicht entzündlichen Gegenständen
gelangen.

Kreuzungen oder Nebeneinanderführungen von Starkstrom- und Fern-
sprechzimmerleitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ferner hat jede
Berührung verdeckt oder offen verlegter Fernsprechleitungen durch Stark-
ftromleitungen, Starkstromapparate oder der hierfür verwendeten Be-
festigungsteilc, wie Nöhr'ha'ken, Eis'en- oder H-olzdubel, Schrauiben, Nägel
usw. zu unterbleiben (§ 12 des Telegr.-Ges. vom 6. April 1892).

Die Enden der zur Leitungsführung verwendeten Metallrohre oder
Jsolierrohre mit Metallüberzug sind stets mit Porzellantüllen (Porzellan-
tülle mit Muffe) zu versehen. Einer Lagenveränderung dieser Porzellan-
einführungen ist vorzubeugen.

Sicherungen und Schalttafeln.

§ 15.

Jm Jnteresse der Einheitlichkeit sind ausschlietzlich die unverwechselbaren
Patrouea - bczw. Stöpfelsicherunigcn für 220 'bczw. 440 Volt G^brauchs-
spannung der Firma Siemens und Halske oder die der Allgemeinen Elek-
trizitätsgesellschaft zu verwenden. Für die Verwendung ähnlicher Konstruk-
tionen behält sich das städtische Elcktrizitätswerk eine spätere Geneh-
migung vor.

^ Aus Gründcn der Betriebssicherhcit soll ein Glühlampenstromkreis
t ^icheruugsstronrkrcis) nicht nwhr als l2 Glühlampcn umfasscn. Aus den
glcichen Gründen sind die Lamellensicherungeu in den lösbaren Kontakten
lAnschlutzdoscn) für Tisch- und Handlampen nicht stärker als für 2 Ampere
AU verwenden. Schalttafeln und Sicherungcn sind in handlicher Höhe, d. h.
nicht über 2ch Meter hoch, anzubringen.

o,um -^chutz gegen Bcschädignng odcr Bcrührung rnüsscn fänAl'ichc
liromsuhrenden g.eile an den -Lchalttaseln mir Schutzkästen, Schutzrahmen
oder Schutzlelsteu bedeckt sein.
 
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