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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0583
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LxrS Anschlagen der Glocken werden sämtliche Chargierten und Sigmrlisten
der 1. Feuerwehrkompanie gleichzeitig geweckt, sowie die Kasernenwache be-
nachrichtigt.)

Gleichzeitig ist — falls es sich um einen Brand innerhalb -er städtischen
Gemvrkung handelt — durch Einschalten eines Heüels, welcher sich in einem
an der nämlichen Wand angebrachten Kästchen besindet, das Glockensignal
aus dem Turme der Heiliggeistkirche etwa 5 Minuten lang in Bewegung zu
setzen

Endlich ist mittelst der über dem Kasten der Alarmlertung befindlichen
elektrischen Schelle der Ratsdiener herbeizurufen.

3. Hierauf wird die Meldung weitergegeben an:

Polizeistation Bismarckplatz,

Städtisches Gaswerk.

Meldungen über Brandfälle im Stadtteil Schlierbach sind nicht weiter-
zugeben.

Der diensttuende Schutzmann hat sodann den Klappenschrank ansmerk-
sam zu bedbachten, uM weitere Meldungen, die älsbald von> den ChavgieEten
dev Feuerwehr rc. einlaufen werden, abzunehmen und zu evledigen. Hierbei
ist derselbe von dem Ratsdiener zu unterstützen.

Jnsbesondere ist daraus zu achten, datz das Turmglockensignal nach M-
laus von etwa süns Minuten abgestellt wird.

4. Besonderes Augenmerk ist zu richten aus die mit „Telegraphenalnt"
bezeichnete Klappe, weil hier sämtliche 'Meldungen einlausen von Lenjenigen
Häusern, welche eine besondere Meldestelle nicht besitzen und durch Vermitt-
lung des Hauptmeldeamts sprechen.

5. Meldungen über Brände im westlichen Stadtleil,
welche von der Polizeistation Bismarckplatz einlaufen und wegen deren dort
bereits alarmiert ist: Komwt eine solche Meldung von der Polizeistation
Bismarckplatz ein, so ist ebensalls die Kurbel zu drehen und auch das Turm-
glockensignal in Bewegung zu setzen.

6. MeldungenüberBrände imStadtteilSchlierbach:
Kommt eine solche Meldnng ein, so ist zunächst die Polizeistelle Schlierbach
telephonisch in Kenntnis zu setzen, falls die Meldung Nlicht von dieser aüs-
geht; sodann ist die Kurbel zu drehen und ebensalls das Turmglockensignal
in Bewegung zu sehen.

7. Kaminbrand.

Wird nur der Ausbvuch eines Kaminbrandes gemeldet, so hat die Alar-
mierurvg mittelst der Kurbel und des Glockensignals zu unterbleiben. Jn
diesem Falle sind nur solgende Personen telephonisch zu verständigen:

1. der 1. Kommandant,

2. der 2. Kommandant der freiwilligen Feuerwehr,

3. der Kaminsegermeister,

4. der städtische Brunnenmeister.

Von Kaminbränden im Stadtteile Schlierbach sind nur der Kaminseger
und der Hauptmann der Schlievbacher Feuerwehr telephonisch zu verständi-

gen und ist autzerdem der Polizeistelle Schlierbach telephonisch Kenntnis zu

geben, falls die Meldung nicht von dieser erstattet wurde.

8. P r ü f u n g d e r L e i t u n g.

Täglich um 12^4 Uhr mittags ist die Alarmleitung aus ihre Fähigkeit
zu Prüfen. Dies geschieht dadurch, datz unter Benützung des bei der Kuvbel
befindlichen Drückers mit dem Läutewerk drei kurze Schläge gegeben werden.
Tönt in solchen Fällcn die oberhalb des Apparates befindliche Glocke nicht
wit, so ist sofort dem Ratsdiener Anzeigc zu erstatten.

Soll eine Prüfung der Leitnng zu anderer Zeit vorgenommen werden,
so müssen jeweils drei kurze Schläge abgegeben werden, damit sofort ersicht-
uch ist, datz cs sich nicht um einen Alarm hairdclt.

Wöchentlich einmal und zwar Samstags um 12 Uhr mittags ist das
Glockensignal aus dem Turme der .Heiliggeistkirche mit einigen Schlägen zu
prnfen.
 
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