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5. Dahin und zurück.2 Mk. 50 Pfg.
6. Nach der Molkenkur über das Schloß .... 2 Mk. — Pfg.
7. Densekben Weg mik haBstündigem Aufenthalt auf L>em
Schlosse.LMk. 50Pfg.
8. Nach der Molkenkur über das Schloß und zurück . . 3 Mk. — Psg.
9. Durch das Klingenteich nach der Molkenkur uud zurück
bis auf das Schloß.. 2 Mk. 50 Pfg.
10. Nach der Kanzel üeinr Riesenstein.1 Mk. — Pfg.
11. Dahin unid zurück.1 Mk. 50 Pfg.
12. Nach dem Speyererhof.2 Mk. 50 P*g.
13. Dahin und zurück.3 Mk. 50 Pfg.
14. Nach dem Königstuhl.3 Mk. — Pfg.
15. Dahin und zurück.4 Mk. — Pfg.
16. Nach dem Königstuhl und zurück über das Felsenmeer,
Wolfsbrunnen und Schloß zur Stadt .... 6 Mk. — Pfg.
17. Nach dem Gaisbergtiurm.3 Mk. — Pfg.
18. Dahin und zurück.4 Mk. — Pfg.
19. Nach dem Wolfsbrun-nen über das Schloß ... 2 Mk. 50 Pfg.
20. Dahin und zurück.3 Mk. 50 Pfg.
21. Ueber die Hirschgasse und Philosophenweg bis zur Phi-
losophenhö^.3 Mk. — Pfg.
22. Ueber die Hirschgasse und Philosophenweg nach Neuen-
heim.3 Mk. 50 Pfg.
23. Nach dem Heiligeniberg bis zur Klosterruine ... 4 Mk. — Pfg.
24. Dahin und zurück.6 Mk — Pfg.
25. Nach dem Kohlhof ..4 Mk. 50 Pfg.
26. Dahin und zurück.6 Mk. 50 Pfg.
Bei den Hin- und Rückwegen ist eine halbstündige Wartezeit inbegriffen;
für längere Wartezeit können als Vergütung 20 Pfg. per Viertelstunde be-
anfprucht werden.
Bei sämtlichen Touren bildet das Klingentor den Abgangspunkt.
Für andere Wege als die oben verzeichneten ist besondere Uebereinkunft
zu treffen.
Uebertretungen dieser Vorschrift werden auf Grund des L 134 a des
P.-St.-G.-B. mit Geld bis zn 50 Mark bestraft.
16. SrLsübttchr Preise fiir das Volxmachen.
Für 4 Schnitt (in 5 Stücke) mit Spalten, für den Ster 2 Mk. 57 Pfg.
Für 3 Schnitt (in 4 Stücke) mit Spalten, für den Ster 2 Mk. 15 Pfg.
Für 4 Schnitt (in 5 Stücke) ohne Spalten, für den Ster 2 Mk. 29 Pfg,
Für 3 Schnitt (in 4 Stücke) ohne Spalten, für den Ster 1 Mk. 85 Pfg.
17. Taxordnung für den Verkrhr mil Nachrn auf dem Nrrkar.
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 22. Januar 1892*)
i; 1. Für die Ueberfahrt über 'den Neckar, gleichviel von welcher Seite
aus dieselbe stattfiüdet, werden erhoben:
I. Von den sogenannten Bögen bezw. dem Viehmarkt-
Platz an der Neckarmünzgasse nach der Hirschgasse (oder
umgekehrt)
2) für eine erwachsene Pcrson.10 Pfg.
b) für ein Kind unter 12 Jahren (soweit dasselbe nicht in
Gemäßheit des § 4 taxfrei zu befördern ist) .... 5 Pfg.
c) für einen Hund.3 Pfg.
*) Vergl. hiezu die bezirk-polizeiliche Vorschrifl „Nachenordnung" G. 185.
5. Dahin und zurück.2 Mk. 50 Pfg.
6. Nach der Molkenkur über das Schloß .... 2 Mk. — Pfg.
7. Densekben Weg mik haBstündigem Aufenthalt auf L>em
Schlosse.LMk. 50Pfg.
8. Nach der Molkenkur über das Schloß und zurück . . 3 Mk. — Psg.
9. Durch das Klingenteich nach der Molkenkur uud zurück
bis auf das Schloß.. 2 Mk. 50 Pfg.
10. Nach der Kanzel üeinr Riesenstein.1 Mk. — Pfg.
11. Dahin unid zurück.1 Mk. 50 Pfg.
12. Nach dem Speyererhof.2 Mk. 50 P*g.
13. Dahin und zurück.3 Mk. 50 Pfg.
14. Nach dem Königstuhl.3 Mk. — Pfg.
15. Dahin und zurück.4 Mk. — Pfg.
16. Nach dem Königstuhl und zurück über das Felsenmeer,
Wolfsbrunnen und Schloß zur Stadt .... 6 Mk. — Pfg.
17. Nach dem Gaisbergtiurm.3 Mk. — Pfg.
18. Dahin und zurück.4 Mk. — Pfg.
19. Nach dem Wolfsbrun-nen über das Schloß ... 2 Mk. 50 Pfg.
20. Dahin und zurück.3 Mk. 50 Pfg.
21. Ueber die Hirschgasse und Philosophenweg bis zur Phi-
losophenhö^.3 Mk. — Pfg.
22. Ueber die Hirschgasse und Philosophenweg nach Neuen-
heim.3 Mk. 50 Pfg.
23. Nach dem Heiligeniberg bis zur Klosterruine ... 4 Mk. — Pfg.
24. Dahin und zurück.6 Mk — Pfg.
25. Nach dem Kohlhof ..4 Mk. 50 Pfg.
26. Dahin und zurück.6 Mk. 50 Pfg.
Bei den Hin- und Rückwegen ist eine halbstündige Wartezeit inbegriffen;
für längere Wartezeit können als Vergütung 20 Pfg. per Viertelstunde be-
anfprucht werden.
Bei sämtlichen Touren bildet das Klingentor den Abgangspunkt.
Für andere Wege als die oben verzeichneten ist besondere Uebereinkunft
zu treffen.
Uebertretungen dieser Vorschrift werden auf Grund des L 134 a des
P.-St.-G.-B. mit Geld bis zn 50 Mark bestraft.
16. SrLsübttchr Preise fiir das Volxmachen.
Für 4 Schnitt (in 5 Stücke) mit Spalten, für den Ster 2 Mk. 57 Pfg.
Für 3 Schnitt (in 4 Stücke) mit Spalten, für den Ster 2 Mk. 15 Pfg.
Für 4 Schnitt (in 5 Stücke) ohne Spalten, für den Ster 2 Mk. 29 Pfg,
Für 3 Schnitt (in 4 Stücke) ohne Spalten, für den Ster 1 Mk. 85 Pfg.
17. Taxordnung für den Verkrhr mil Nachrn auf dem Nrrkar.
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 22. Januar 1892*)
i; 1. Für die Ueberfahrt über 'den Neckar, gleichviel von welcher Seite
aus dieselbe stattfiüdet, werden erhoben:
I. Von den sogenannten Bögen bezw. dem Viehmarkt-
Platz an der Neckarmünzgasse nach der Hirschgasse (oder
umgekehrt)
2) für eine erwachsene Pcrson.10 Pfg.
b) für ein Kind unter 12 Jahren (soweit dasselbe nicht in
Gemäßheit des § 4 taxfrei zu befördern ist) .... 5 Pfg.
c) für einen Hund.3 Pfg.
*) Vergl. hiezu die bezirk-polizeiliche Vorschrifl „Nachenordnung" G. 185.