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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0661
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16S

14. für 1000 Ki'logramm Steinkohlen, Rohmaterialien, Kauf-

mannsgüter und Fabrikate..10 Pfg

16. für 1000 Kilogramm Heu und Stroh.15 Pfg

16. für 100 Buschel Rinden.20 Pfg

17. für 1000 Kilogramm Kartoffeln, Rübeni und Obst . . 20 Pfg

18. für 100 Stück Weißkraut ..6 Pfg

19. für 1000 Stück Backsteine, Ziegel und Tuffsteine . . 25 Pfg

20. für 1 Kubikmeter Mauersteine.3 Pfg

21. für 1 Kubikrneter Sand, Kalk, Lehm, Kies, Erde, Gyps 5 Pfg

22. für jeden Wagen Eis.10 Pfg

Für das an Ort und Stelle gewonnene Eis ist für die Benützung deS

städtischen Vorlandes im Voraus eine von der Kommiisfion zu besti-mmende
Pauschsumme zu entrichten.

Für nicht im Tarif genannte Gegenstände werden die Gebühren für
einen ähnlichen dort bezeichneten Gegenstand in Anrechnung gebracht. Bei
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Zahlungspflichtigen und dem Ver-
walter entscheidet die Kommifsion.

Borstehende Gebühren sind allein schon für das Aus- und Einladen zu
entrichten, deren Zahlung berechtigt jedoch den Eigentüiner zur Lagerung
-er betresfenden Güter und Materialien ohne weitere Vergütung sür die
Dauer einer Woche.

Ausgenommen davon sind die in Ziff. 13, 14, 15, 16, 17 und 18 ange-
führten Materialien und Gegenstände, fur deren Lagerung sich der Tarifpreis
auf das Doppelte erhöht.

Für jede weitere angefangene Woche sind die angefetzten Gebühren wie-
der zu entrichten.

Für Mauersteine, welche nicht als vollständige Figuren gesetzt wurden,
werden dennoch die Gebühren für eine ganze Figur erhoben.

Ebenso sind fur angebrochene, aber nicht vollständig abgefahrene Figuren
Mauersteine die Gebühren für eine ganze Figur zu entrichten.

Für das Laden und Lagern von Materialien, welche für die Stratzen-
und Flutzbauverwaltung bestimmt sind, werden Gebühren nicht erhoben.
 
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