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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0420
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374

Tie Bestellung im Orte beginnt:

a) an Wochentagen: für Briefe im Sommer und Winter 7 und 10^ Uhr
vormittags und 3, 5 und 7^ Uhr nachmittags;

für Postanweisungen und Geldbriefe: uur an Wochentagen: im Sommer 7 Uhr
vormittags und 3 Uhr nachmittags, im Winter 7-^ Uhr vormittags und 3 Uhr nach-
mittagF;

für Pakete: nur an Wochentagen: im Sommer und Winter 8 Uhr vormittags und
4 Uhr nachmittags.

b) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommer
und Winter 7 Uhr vormittags;

für Postanweisungen, Geldbriefe und für Pakete: fällt ein Feiertag auf einen
Sonnabend oder einen.Montag, so wird an dem Feiertag oder an dem nachfolgen-
den bezw. voraufgehenhen Sonntage eine Vormittagsbestellung wie an Wvchentagen
ausgeführt.

Die Abfertigung der Landbriefträger findet statt: 1. anWerktagen:im Sommer
um 6 llhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; im Winter um 7 Uhr vormittags und
3 Uhr nachmittags; 2. an Sonn- und Feiertagen: 6 Uhr vormittags im Sommer;
7 Uhr vormittags im Winter.

An Sonntagen nnd an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellunys-
urkunden allgemein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dws
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Bestellnng von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitage, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am ersten Oster-, Pfingst- nnd Werhnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke gänzlich.

Auszug aus dem Posttarif.

V. Tarif für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.
(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter 3.)

I. Gewöhnliche Briefe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-

Wina und Liechtenstein, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

frankiert unfrankiert

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich .... 10 Pfg. 20 Pfg.

Porto über 20 bis 250 Gramm cinschließlich . . 20 Pfg. 30 Pfg.

b) nach der Schweiz Porto für je 20 Gramm . . 20 Pfg. 40 Pfg.

e) nach den übrigen Ländern des Weltpostvereins und

des Vereins-Auslandes Porto für je 15 Gramm

II. Kartenbriefe.10 Pfg.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins 20 Pfg.

III. Postkarten. Das Porto beträgt: frankrert:

a. für jede einfache Postkarte.5 Psg.

b. für jede Postkarte mit Antwort.10 „

c. für jede Weltpostkarte.10 „

ä. sür jede Weltpostkarte mit Antwort.20 „

IV. Trucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze für Deutschland und

Oesterreich-Ungarn: 1 Kilogramm inach den deutschen Schutzgebieten 2 Kilo-
gramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pfg.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pfg.

s, über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

über-100 „ „ 250 „ „ . 10 „

" uber 250 „ „ 500 „ „ . 20 „

über 500 „ ^ i Kilogramm . . . 30 „

siir je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-
vonvere'.ns nnd deS Vereins-Anslandes . . 5 „

bis znr (ÜewichtSgrenze von 2 Kilogramm.

20Psg. 40Pfg.

unfrankiert:
lOPfg.
 
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