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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0439
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9. Gemeindegericht.

(Bürgermeisteramt.)

Amtszimmer: Rathaus 2 Treppen hoch, Zimmer Nr. 30.

ZustLndig zur Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand
in Geld oder Geldwert die Summe von 60 Mark nicht übersteigt, zwischen Parteien,
welche hier den Wohnsitz, eine Niederlassung oder im Sinne der W 16. 20 der
Civilprozeßordnung den Ausenthalt haben.

Der Vorsteher des Gemeindegerichts sungiert auch als Bergleichsbehövde (Schieds-
mann) nach dem Gesetz vom 16. April 1886 in bürgerl. Rechtsstreitigkeiten, sowie
beim Sühneversuch wegen Beleidigungen und Körperverletzungen.

Vorstand: Bürgermeister Fr. Wielandt
Stellvertreter: Stadträte Bohrmann und
Krieger

Sekretar: Karl Lösch

Ratsdiener: Karl Huber

Feldhüter: Frdr. Heinstein hier, Joh. Fei-

genbutz in Rohrbach, Kasimir Bleiler und
Ad.Weigold inNeuenhcim, Ad.Rohrmann
in Schlierbach u. Melchior Rimmler von
Kirchheim, Jak. Wink, Georg Neureither
und Georg Egenlauf in Handschuhsheim
und Friedrich Weisbrod in Wieblingen

10. Gemeindekrankrnoerstchkrungskasse.

(Dienstbotenkrankenkasse.)

Bienenstraße 8, eine Treppe hoch.

Geöffnet: Vormittags 8—1 Uhr, nachmittags 3—5 Uhr.

Rechner: Otto Volk, Kassier
Gehilfe: Friedrich Rupp

Gelderheber: Leonhard Huber

11. Gemcindewaiseuriite.

F. A. Kohl, C. Laumann. C. W. Beck.
Stellvertreter: Rudolf Sing, B. Wellbrock, Franz Meyer.

Die Bezirke der Gemeindewaisenräte sind wie folgt abgegrenzt:

I. Distrikt, Waisenrat Laumann (Stell-
vertreter Rudolf Sing): weftl. Stadtteil
mit der Grenzlinie Bauamtsgasse, Fried-
richstraße und Schießthorstraße (ohne
Neuenheim)

ll. Distrikt, Waisenrat Kohl (Stellvertre-
Bernhard Wellbrock): Stadtteil östlich

des I. Distrikts mit Schlierbach, Kümmel-

warte, Molkenkur und Speyererhof

III. Distrikt, Waisenrat C. W. Beck (Stell-
vertreter Frz. Meyer): Stadtteil Neueu-
heim

I l s. Gemeindewaisenräte -rs Ltadtteils Handschnhsheim.

Lorenz Walk. — Stellvertreter: Jakob Bauer III.

12. Gewerbegericht.

Zuständig für gewerbliche Streitigkeiten (siehe S. 536 der Verordnungen) und zwar:

a. zwischen Arbeitern einerseits und ihren Arbeitgebern andererseits und

1». zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers,

e. zwischen Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeits-
ftätte der letzteren mit Anfertigung gewerblicher Crzeugnisse beschäftigt sind
(Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende) und ihren Arbeitgebern, auch wenn diese
Personen die Rohstoffe oder Halbsabrikate, welche sie bearbeiten oder verarbeiten,
selbst beschaffen,

ü. zwischen Hausgewerbetreibenden (Heimarbeitern) der vorbezeichneten Art unter
einander, sofern sie von demselben Arbeitgeber beschäftigt werden.

Ordentliche Gerichtstage: jeweils am 1. und 3. Donnerstag eines jeden Monats
im Stadtratssaal vormittags 9 Uhr beginnend.

Die Gerichtsschreiberei befinoet sich im Rathaus, 2 Treppen hoch, Zimmer Nr. 29,
und ist täglich geöffnet: vormittags von 9—12 Uhr.

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