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Tax-Ordurr«g,
genehnngt durch den Beschlutz des BürgerausschusseA vom 25. Junuar 1892.
Beerdigungs-Taxen.
I. Klasse
II. Klasse
III. Klasse
IV.Klafse
V. Klasse
Für Erwachsene über 15
-F
Jahren.
120
80
50
25
16
Für Kinder von 6—15 I. .
80
60
35
20
12
6 „ .
60
40
20
12
5
„ „ unter 1 Jahr .
40
30
15
8
5
Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse werden folgen'de
Gegenleistungen ubernommen:
Jn allen Klassen:
1. Die Geschäfte des Leichenordners nach seiner Dienstweisung; rn
I. Klasse sind dabei 50, in II. Klasse 30 Ansagen inbegriffen;
2. die Dienstleistungen sämtlicher übrigen Bediensteten nach den be-
treffenden Diensttveisungen;
3. der Sarg der gewählten Klasse samt Verbringen desselben in !das
Sterbehaus;
4. das Leichentuch über den Sarg;
5. die Ueberführung der Leiche in das Leichenhaus und die Aufbe-
wahrung und Bewachung daselbst;
6. ein Trauerwagen.
Wird nach § 11 der Leichen- und Friedhof-Ordnung eine Kinderleiche
von dem Leichenwärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus
getragen, so fallen die Kosten für den Trauevwagen in III. Klasse mit 4 Mk.,
in IV. Klasse mit 3 Mk., in V. Klasse mit 2 Mk. weg; es treten an deren
Stelle die für diese Dienstleistung festgesehten Gebühren.
7. Die Beerdigung.
Den Bediensteten ist strengstens untersagt, Trinkgelder in ivgend einer
Form zu verlangen.
Die Gebühr 'der Leichenschau mit 2 Mk. ist in obiger Taxe nicht inbe-
griffen.
L. UeblicheGebührenfürdieBegleitungdurchGeistliche.
(Unterliegt nicht der Genehmigung der städtischen Behörden.)
0. Für autzergewöhnliche Leistungen.
Mk.
1. Jede weitere Ansage über die klassenmätzige Zahl
2. Wachen des Oeichenwärters oder der Leichenwär-
terin, für 12 Stunden.
3. Ein Sarg der nächsthöheren Klasse
für Erwachsene über 15 Jahren, Aufzahlung
für Kinder von 6—45 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
sür Kinder unter 1 Jahr
4. Ein Zinksarg nebst Verlötung
sür Erwachsene.
sür Kinder von 6—15 Jahren . . . .
sür Kinder von 1—6 Jahren . . . .
für Kinder unter 1 Jahr.
5. Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern .
6. Em doppelgekehlter Sarg.
7. Ein Sarg aus Eichenholz ... . .
8. Ein Sarg aus Eichenholz, doppelgekehlt . . .
9. Ein Metallsarg nebst Zubehör und Verlötung
—.10
2.—
12 —
8.—
6.—
3.-
40.—
sn _
2ü—
20.—
2.-
60.—
65.-
120.—
160.—
Tax-Ordurr«g,
genehnngt durch den Beschlutz des BürgerausschusseA vom 25. Junuar 1892.
Beerdigungs-Taxen.
I. Klasse
II. Klasse
III. Klasse
IV.Klafse
V. Klasse
Für Erwachsene über 15
-F
Jahren.
120
80
50
25
16
Für Kinder von 6—15 I. .
80
60
35
20
12
6 „ .
60
40
20
12
5
„ „ unter 1 Jahr .
40
30
15
8
5
Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse werden folgen'de
Gegenleistungen ubernommen:
Jn allen Klassen:
1. Die Geschäfte des Leichenordners nach seiner Dienstweisung; rn
I. Klasse sind dabei 50, in II. Klasse 30 Ansagen inbegriffen;
2. die Dienstleistungen sämtlicher übrigen Bediensteten nach den be-
treffenden Diensttveisungen;
3. der Sarg der gewählten Klasse samt Verbringen desselben in !das
Sterbehaus;
4. das Leichentuch über den Sarg;
5. die Ueberführung der Leiche in das Leichenhaus und die Aufbe-
wahrung und Bewachung daselbst;
6. ein Trauerwagen.
Wird nach § 11 der Leichen- und Friedhof-Ordnung eine Kinderleiche
von dem Leichenwärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus
getragen, so fallen die Kosten für den Trauevwagen in III. Klasse mit 4 Mk.,
in IV. Klasse mit 3 Mk., in V. Klasse mit 2 Mk. weg; es treten an deren
Stelle die für diese Dienstleistung festgesehten Gebühren.
7. Die Beerdigung.
Den Bediensteten ist strengstens untersagt, Trinkgelder in ivgend einer
Form zu verlangen.
Die Gebühr 'der Leichenschau mit 2 Mk. ist in obiger Taxe nicht inbe-
griffen.
L. UeblicheGebührenfürdieBegleitungdurchGeistliche.
(Unterliegt nicht der Genehmigung der städtischen Behörden.)
0. Für autzergewöhnliche Leistungen.
Mk.
1. Jede weitere Ansage über die klassenmätzige Zahl
2. Wachen des Oeichenwärters oder der Leichenwär-
terin, für 12 Stunden.
3. Ein Sarg der nächsthöheren Klasse
für Erwachsene über 15 Jahren, Aufzahlung
für Kinder von 6—45 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
sür Kinder unter 1 Jahr
4. Ein Zinksarg nebst Verlötung
sür Erwachsene.
sür Kinder von 6—15 Jahren . . . .
sür Kinder von 1—6 Jahren . . . .
für Kinder unter 1 Jahr.
5. Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern .
6. Em doppelgekehlter Sarg.
7. Ein Sarg aus Eichenholz ... . .
8. Ein Sarg aus Eichenholz, doppelgekehlt . . .
9. Ein Metallsarg nebst Zubehör und Verlötung
—.10
2.—
12 —
8.—
6.—
3.-
40.—
sn _
2ü—
20.—
2.-
60.—
65.-
120.—
160.—