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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0504
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456

Tax-Ordurr«g,

genehnngt durch den Beschlutz des BürgerausschusseA vom 25. Junuar 1892.

Beerdigungs-Taxen.


I. Klasse

II. Klasse

III. Klasse

IV.Klafse

V. Klasse

Für Erwachsene über 15




-F


Jahren.

120

80

50

25

16

Für Kinder von 6—15 I. .

80

60

35

20

12

6 „ .

60

40

20

12

5

„ „ unter 1 Jahr .

40

30

15

8

5

Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse werden folgen'de
Gegenleistungen ubernommen:

Jn allen Klassen:

1. Die Geschäfte des Leichenordners nach seiner Dienstweisung; rn

I. Klasse sind dabei 50, in II. Klasse 30 Ansagen inbegriffen;

2. die Dienstleistungen sämtlicher übrigen Bediensteten nach den be-
treffenden Diensttveisungen;

3. der Sarg der gewählten Klasse samt Verbringen desselben in !das
Sterbehaus;

4. das Leichentuch über den Sarg;

5. die Ueberführung der Leiche in das Leichenhaus und die Aufbe-
wahrung und Bewachung daselbst;

6. ein Trauerwagen.

Wird nach § 11 der Leichen- und Friedhof-Ordnung eine Kinderleiche
von dem Leichenwärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus
getragen, so fallen die Kosten für den Trauevwagen in III. Klasse mit 4 Mk.,
in IV. Klasse mit 3 Mk., in V. Klasse mit 2 Mk. weg; es treten an deren
Stelle die für diese Dienstleistung festgesehten Gebühren.

7. Die Beerdigung.

Den Bediensteten ist strengstens untersagt, Trinkgelder in ivgend einer
Form zu verlangen.

Die Gebühr 'der Leichenschau mit 2 Mk. ist in obiger Taxe nicht inbe-
griffen.

L. UeblicheGebührenfürdieBegleitungdurchGeistliche.

(Unterliegt nicht der Genehmigung der städtischen Behörden.)

0. Für autzergewöhnliche Leistungen.

Mk.

1. Jede weitere Ansage über die klassenmätzige Zahl

2. Wachen des Oeichenwärters oder der Leichenwär-

terin, für 12 Stunden.

3. Ein Sarg der nächsthöheren Klasse

für Erwachsene über 15 Jahren, Aufzahlung
für Kinder von 6—45 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
sür Kinder unter 1 Jahr

4. Ein Zinksarg nebst Verlötung

sür Erwachsene.

sür Kinder von 6—15 Jahren . . . .

sür Kinder von 1—6 Jahren . . . .

für Kinder unter 1 Jahr.

5. Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern .

6. Em doppelgekehlter Sarg.

7. Ein Sarg aus Eichenholz ... . .

8. Ein Sarg aus Eichenholz, doppelgekehlt . . .

9. Ein Metallsarg nebst Zubehör und Verlötung

—.10

2.—

12 —
8.—
6.—
3.-

40.—

sn _

2ü—

20.—

2.-

60.—

65.-

120.—

160.—
 
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