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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0506
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458

25. Verdoppelung der LeichenwagenpferLe
in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse .... Mk. 8.—
in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—

Geschehen die Uebersührungen bei Nacht — im Sommer vvn abends 10
Uhr bis morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr —
so worden diese Taxen Vevdoppelt; für Uebeirfühvuntzen aus Häusera autzev-'
halb der Stadt — Grenze nach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den
einzelnen Fall von der Friedhofs-Kommiffion festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jcchr von dem Leichen-
wärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so wer-

den erhoiben ^ ^ ^^assc IV. Klasse V. Klass«

2 Mk. 1 Mk. 50 Pfg. 1 Mk.

28. Die Ueberführung einer Leiche nach auswärts einschlietzlich deS
Sargs, aber ausschließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens
und der außergewöhnlichen Leistungen :

I.

Kl.

11.

Kl.

III

Kl.

IV

Kl.

40

Mk.

30

Mk.

20

Mk.

14

Mk.

30

Mk.

25

Mk.

14

Mk.

11

Mk.

22

Mk.

17

Mk.

10

Mk.

8

Mk.

17

Mk.

12

Mk.

8

Mk.

6

Mk.

für Erwachsene

für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
für Kinder unter 1 Jahr
Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so
wird die Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkosten-
preis des der Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug
gebracht.

Wird eine Leiche zur Babn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um
20 Mk.

Wird die Leiche vorher für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus
gebracht, so erhöhen sich die Taxen um weitere 20 Mk.

29. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof aus den Friedhof und so-
fortige Beerdigung einschließlich des Wagens des Geistlichen in I. Klasse
50 Mk., in II. Klasse 40 Mk.

Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung des ftädtischen Leichen-
wagens auf den Friedhof gebracht und sofort beerdigt, so vermindert sich diese
Taxe in I. Klasse um 6 Mk., in II. Klasse um 5 Mk.; wird eine solche Leiche
auch von dem auswärtigen Geistlichen im eigenen Wagen begleitet, so trilt
cine weitere Verminderung um 6 bezw. 5 Mk. ein.

Wird die Leiche zuerst für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus
gebracht, so erhöht sich die Taxe um 15 Mk.

30. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof in die Feuerbestattungs-
anstalt 25 Mk.

Wird eine Leiche von auswärts direkt dahin gebracht 20 Mk.,

wird dieselbe zuerst für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhüht sich diese Taxe um 15 Mk.

31. Die Einäscherung einer Leiche mit allen zu diesem Zweck notwcndigen
Vorrichtungen bis zur Ablieserung bezw. cinschließlich der Beerdigung der
Asche in den zu deren Ausnahme besonders bestimmten allgemeinen Leichen-
feldern 25 Mk., jede unmittelbar darauf solgende 10 Mk.

Finden mehrere Einäscherungen unmittelbar nacheinander stalt, so
werden die Gesamtkosten aus die einzelnen Bestattungen verteilt.

32. Ein Kästchen von oolz.1 Mk. 50 Psg.

33. Eme Kapsel von Blech.1 Mk. 50 Psg.
 
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