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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0531
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auf einem Halteplatz erfolgt ist, mit dem Augenblick des Vorfahrens am
Einfteigeort.

Bei an'deren als Zeitfahrten ist der Kutscher verpflichtet, am Einsteige-
ort fünf Minuten unentgeltlich gu warten; für jede weiteren angefangenen
fünf Minuten kann er ein Wartegeld von 20 Pfg. beanspruchen.

§ 22. Tritt der Fahrgast ohne Verschulden des Kutschers eine bestellte
Fahrt nicht an, so hat der Kutscher 50 Pfg., oder wenn er länger als 20 Mi-
nuten warten mußte, Bezahlung nach der Zeit zu fordern.

Tritt der Fahvgast die Fahrt an, setzt sie aber nicht sort, so hat er die
volle tarifmästige Taxe bis zum Aufhören der vereinbarten Fahrt zu be-
zahlen.

Hält der Kutfcher bei solchen Fahrten, für welche im Tarif eine be-
sondere Taxe nicht festgesetzt ist, ausnahmsweise die Vergütung nach
der Zeit nicht für angemessen, so ist es seine Sache, sofort bei Annahme
des Auftrags dafür zu sorgen, daß eine ausdrückliche Uebereinkunft ge-
schlossen wird, andernfalls Lann er nie mehr, als die in Ziff. VI. des Tarifs
festgesetzte Zeittaxe verlangen.

§ 23. Nachtfahrten beginnen während des ganzen Jahres abends 10 Abdg.v
Uhr und endigen morgens 6 Uhr. is.v. v3

Für dieselben ist die doppelte Personentaxe zu entrichten, vorbehaltlich
der Destimmungen in Ziffer II und V des Tarifs.

Wird die Fahrt vor 10 Uhr abends Legonnen, so ist nur für denjenigen
Teil der Fahrt die doppelte Taxe zu entrichten, welcher nach 11 Uhr ausge-
führt wird. Für Fahrten, welche vor 6 Uhr morgens begonnen werden, aber
über diese Zeit hinaus dauern, findet für die Zeit nach 6 Uhr nur die Be-
rechnung der einfachen Taxe statt.

L. Droschken-Tarif.

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 29. August 1898 auf Grund der KH 76 und 148
Ziff. 8 Gew.-Ordg. und 8 114 P.-St.-G.-B.

I. Jnnerhalb der Stadt (mit den Grenzpunkten: Hausacker, Grg.bez.
Ziegelhäuser Landstratze Nr. 63, neue evangelische Kirche in Neuenheim, ein- Abdg.v.
schließlich Kußmaul- und Weberstraße, Furchgasse, Gaswerk, Mühlftraße, Allee-zg jx"'
ftraße, Diemer'sche Brauerei und Klingenteich bis zum Eingang zum alten
israelitischen Friedhof) und für eine Fahrt vom Bahnhof oder Bismarckplatz bis
zum Schlachthaus zahlen für eine direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:

1 Person.Mk. —.60

2 Personen .Mk. —.90

3 Personen.Mk. 1.05

4 Personen.Mk. 1.20

Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weitzgerber'schen Hause und
bis zum Wirtshaus in der Hirschgasse und bei Fahrten aus der Stadk
bis zum Schlachthaus:

für 1 Person auf .... Mk. —.80

sür 2 Perfonen auf . . . Mk. 1.20

für 3 und 4 Personen auf . . Mk. 1.50

Bei Fahrten nach dem Stadtteil Schlierbach (mit den Grenzpurckben Zus. v.
Hausacker und Eiscnbahnstation Schlierbach) zahlen für die einfache Fahrt: 7. v.»

1 und 2 Personen .... Mk. 2.—

3 und 4 Personen .... Mk. 2.50
 
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