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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0534
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486

Für folgende Fahrten zahlt man, gleichviel ob
eine oder mehrere Personen fahren, als feste Taxe:

Einfache

Fahrt hin
ooer zurück

Hin-

und Rückfahrt

I ^

31. Zur Wirtschaft „Philosophenhöhe".

3

50

!

4

50

32. Hirschgasse, Michaelsturm und Philosophenweg zurück





12



33. HirschgasseMichaelsturm über Handschuhsheim zurück





15



34. Ziegelhausen.

3



4



35. Ziegelhausen über die Fähre und Schlierbach zurück





oder umgekehrt.

4



5



36. Stift Neuburg.

3



4



37. Stiftsmühle.

2

50

3

50

38. Schwetzingen oder Edingen oder Schriesheim oder

6




Neckargemünd.







38a. Schwetzingen oder Edingen oder Schrieskeim oder
Neckargemünd und zurück bei einer Fahrtoaucr bis


!



zu 5 Stunden.




9



jede weitere vollendete halbe Stunde 75 Pfg.


!



mehr, bis zum Höchstbetrag von.




15



39. Bei ununterbrochener Fahrt über Neckargemündcr


>



Eisenbahnbrücke und Ziegelhausen.





8



40. Kümmelbacher Hof.

7



9



Geht die Fahrt über die Neckargemünder Eisen-





bahnbrücke und Ziegelhausen.

8



10



41. Neckarsteinach .

8







41a. Neckarsteinach und zurück bei Dauer der Fahrt





bis zu 6 Stunden.

_



12



jede weitere vollendete halbe Stunde 75 Pfg.





mehr, bis zum Höchstbetrag von.

"""I'



16



42. Rohrbach oder Kirchheim.

2



3



43. Wieblingen.

3



4



44. Wirtschaft zum „Siebenmühlental" ....

3

—.

4

50

Bei Hin- und Rückfahrt ^/^stündiger Aufenthalt.





Bei -en Fnhrten unter Z. 35, 39 und 41 a erhöht sich die Taxe um 2 Mk.,
wenn die Hin- und Rückfahrt, und um 3 Mark, wenn beide Fahrten über
Schlotz und Wolfsbrunnen gehen.

Bei Fahrten mit Rücksahrt ist, soweit nichts Besonderes bestimmt ist,
eine halbe Stunde Aufenthalt an> jedem der genannten Orte mit eingerechs-
net. Wo mehrere Halteplätze genannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch
auf einen Halteplatz vereinigt werden. Bei längerem Aufenthalte sind sür
jede angefangene Viertelstunde 50 Pfg. weiter zu entrichten.

Abdg.v. Jn der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens erhöhen sich die oben-
13.V.V3 genannten Taxen vorbehaltlich der Bestimmnngen in § 23 Abs. 3 Droschken-
ordnung, welche auch hier sinngemätze Anwendung finden, um die Hälfte.

VI. Alle übrigen Fahrten werden nach der Länge der Zeit bezahlt, und
zwar:

1 Person 2 Personen 3 Personen 4 P-ersonere
Stunde Mk. —.60 Mk. —.90 Mk. 1.05 Mk. 1.20

Iede weitere Viertelstunde:

1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Pprsonten
Mk. —.40 Mk. —.50 Mk. —.60 Mk. —.70

also zum Beispiel bei I Ltunde:

Mk. 1.80 Mk. 2.40 Mk. 2.85 Mk. 3.30
 
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