Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0537
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
489

8 13.

Uebertretungen vorstehender Bestimnmngen, insbesondere Ueberschreitung
der Tarissätze, werden mit Geld bis zu 150 Mk. bestraft.

8 14.

Bei wiederholten Ueberschreitungen der Dienstmannsordnung, sowie bei
dem Vorhandensein von Tatsachen, welche die Zuverlässigkeit des Dienstmanns
in Bezug aus dessen Gewerbebetrieb in Frage stellen, oder bei fortgesetztem
unwürdigem Verhalten, hat der Dienstmann Untersagung des ferneren Ge-
werbebetriebs zu gewärtigen.

Die Untersagung des Gewerwerbebetriebs erfolgt durch das Bezirksamt.

II. Tarif.

Für bestimmte Gänge ist

zu entrichten:

für 1 Klm. bis zu 5 Klg. Gepäck 40 Pf.

1 » » » 25 ,, „ 60 „

„ 1 „ „ „ 60 „ „ 1 Mk. - „

» 1 » » »100 „ „ 1 „ 70 „

„ 1 „ über 100 „ „ nach Uebereinkommen.

Für jeden weiteren oder angefangenen Klm. ist die Hälfte der ur-
sprünglichen Taxe zu entrichten.

Wird Rückverbringung, Rückantwort oder Rückbegleitung verlangt, so
Lommt die Hälfte der für den Hinweg geltenden Taxe zum Ansatz.

Bezüglich einer etwaigen Wartezeit ist Abschnitt IV Z. 3 maßgebend.

8. Für bestimmte Zeiten:

1. für einen Tag zu 9 Stunden berechnet

2. „ „ halben Tag zu 5 Stunden berechnet

3. „ eine Stunde berechnet

4. „ „ halbe Stunde berechnet

5. „ „ viertel „

0. Für bestimmte Dienstleistungen:

6 Mk.

3 „ 50Pfg.

s) Fahren von Kranken
in der Ebene */, Stunde

» » » 1 »

längere Fahrten und Bergfahrten nach Uebereinkunft.
b) Transport:

eines Flügels 6 Mk.

„ Klaviers oder Pianinos 4 „

40 Psg.
70 ..

c) bei Geschäftsreisenden in Heidelberg:

1. Mit Muster, Höchstgewicht 25 Kilo, erste Stunde 70 Pfg.

jede weitere „ 60 „

1/, ZH

2. Mit Wagen, Höchstgewicht 100 Kilo, erste Stunde 80 „

jede weitere „ 70 .,

r/s 40

» » '^ » »

Ueber 100 Kilo ist vor Beginn der Arbeit nach Uebereinkunft zu regeln.
Jede überschrittene */« SLunde ist als */, Stunde
„ „ */- „ „ „ 1 ganze Stunde

zu bezahlen.

Für die Nachbarorte ist für jede Stunde 20 Pfg. Zuschlag, miudestens
40 Pfg. zu berechnen.

32
 
Annotationen