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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0539
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491

Auf den Königstuhl.3 Mk. — Pfg.

Auf Philosophenweg.1 Mk. 75 Pfg.

Auf Speyererhof (Neuhof).2 Mk. 30 Pfg.

Auf Schloß, Molkenkur, Königftuhl, Jelsenmeer, Wolfs-

brunnen .6 Mk. — Pfg.

II. Taxen für Lie Stnöt selbft:

Für -en ganzen Tag (10 Stunden)..3 Mk. — Pfg.

Für halben Tag (bis zu 5 Stunöen).1 Mk. 80 Pfz.

Für eine Stunde.— Mk. 70 Pfg.

Für volle zwet Stunden bis zu einem halben Tag . . 1 Mk. 40 Pfg.

Bei den Taxen unter I. ist eine angemessene Wartezeit und der Rück-
weg inbegriffen.

Leichtes Handgepäck hat Ler Fremdenführer ohne besondere Vergütung
zu tragen.

Diese Taxen sind bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 150 Maick von
den Fremdenführern strenge einzuhalten; ebenso sind die letzteren verpflich-
Let, einen Abdruck des Tarifes immer bei sich zu führen und auf Verlangen
den Fremden, sowie dem Polizeipersonale vorzuzeigen.

Taxordnung für den VerKehr mil Nachrn auf drm Nrckar.

OrtSpolizeiliche Vorschrift vom 22. Januar 1892 auf Grund der §§ 37, 76 Gew.-

Ordg., § 134 a P.-SL.-G.-B.

§ 1. Für die Ueberfahrt über den Neckar, gleichviel von welcher Seite
aus dieselbe stattfin'det, werden erhoben:

I. Von den sogenannten Bögen bezw. dem Viehmarkt-
platz an der Neckarmünzgasse nach der Hirschgasse (oder

umgekehrt)

a) für eine erwachsene Person.10 Pfg.

b) für ein Kind unter 12 Jahren (soweit dasselbe nicht in

Gemäßheit des § 4 taxfrei zu befördern ist) .... 5 Pfg.

e) für einen Hund.3 Pfg.

II. Von allen andern Punkten des Neckarufers aus

2) für eine erwachsene Person.5 Pfg.

d) für ein Kin'd unter 12 Jahren (soweit dasfelbe nicht in

Gemäßheit des § 4 taxfrei zu befördern ist) . . . . 3 Pfg.

c) für einen Hund.2 Pfg.

§ 2. Für sonstige Nachenfahrten auf dem Neckar in Begleitung eineS
Schiffers werden folgende Taxen festgesetzt:

I. Von der Schlierbacher Fähre

1) bis zum Karlstor: bis zu 10 Personen ... 2 Mk. — Pfg.

jede weitere Person außerdem . . . . . — Mk. 20 Pfg.

2) bis zur inneren Stadt einfchließlich der ^chiffgasse 3 Mk. — Pfg.
jede weitere Perfon außerdem ..... — Mk. 20 Pfg.

3) übcr die Schiffgasse hinaus bis zu 10 Personen . 3 Mk. 50 Pfg.

jede weitere Pcbson autzerdem.— Mk. 20 Pfg.

II. Vom Stiftswehrle (Gastbaus zum Schiff) oder

Stifrsmühle

1) bis zum Karlswr . . - . I Mk. 50 Pfg.

2) bis zur inneren Stadt inkl. Schiffgasse ... 2 Mk. 50 Pfg.

3) darüber binaus (ohue Rücksicht auf die Personen-

zahl) ..3 :IR5. - Pfg.
 
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