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k) Vollzug.
§ 36. Die zum, Vollzug der gegenwärtigen Verbrauchssteuer-Ordnung
nötigen Anordnungen, inslbesondere die Bestimmungen über Errichtung
etwaiger neuer Erhebungsstellen und über die Dienstweisungen der die Er-
hebung und Kontrolle der Verbrauchssteuer besorgenden Bediensteten hat der
Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbrauchssteuern bezügliche Dienstweisungen
an die Schutzmannschaft hat er bei Grotzh. Bezirksamt zu beantragen.
§ 37. Ferner steht es dem Stadtrat zu, die den Beamten und Be-
Liensteten der Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schuhmannschaft
für Mitwirkung bei der Kontrolle und Erhebung der Verbrauchssteuer zu
leistenden Vergütungen mit den zuständigen Staatsbehörden zu vereinbaren
und für Anzeigen von Uebertretungen §er Verbrauchssteuer-Ordnung Be-
lohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen VerbrauchS-
steuerpflichtigen Aversen oder eine von der Verbräuchssteuer-Ordnung ab-
tveichende Kontrolle zu vereinbaren.
8. Berbrauchssteuer-Tarif.
«bdg.v.
ri^Xii.4
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
^VerbrauchS-
steuersätze
I
I. Getränke.
1. Bier:
». hier gebrautes.
Für je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder unbebro-
chenen Malzes, dre bei
einem Brauereigeschäft
in einem Kalenderjahr
fleuerbar werden:
1. für die ersten 250
60
Doppelzentner.
2. fürdlefolgenden1250
1
Doppelzentner.
3. fürdle folgenden1500
2
20
Doppelzentner.
4. fürd!e folgenden2000
2
Doppelzentner.
5. für dre folgendenDop-
2
40
pelzentner.
2
60
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
65
2. Wein:
a. Traubenwein.
1
20
d. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
von 50 Kilo
60
bestimmten Futtermehles
—
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ . . . .
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
—
4. Kälber.
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
60
k) Vollzug.
§ 36. Die zum, Vollzug der gegenwärtigen Verbrauchssteuer-Ordnung
nötigen Anordnungen, inslbesondere die Bestimmungen über Errichtung
etwaiger neuer Erhebungsstellen und über die Dienstweisungen der die Er-
hebung und Kontrolle der Verbrauchssteuer besorgenden Bediensteten hat der
Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbrauchssteuern bezügliche Dienstweisungen
an die Schutzmannschaft hat er bei Grotzh. Bezirksamt zu beantragen.
§ 37. Ferner steht es dem Stadtrat zu, die den Beamten und Be-
Liensteten der Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schuhmannschaft
für Mitwirkung bei der Kontrolle und Erhebung der Verbrauchssteuer zu
leistenden Vergütungen mit den zuständigen Staatsbehörden zu vereinbaren
und für Anzeigen von Uebertretungen §er Verbrauchssteuer-Ordnung Be-
lohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen VerbrauchS-
steuerpflichtigen Aversen oder eine von der Verbräuchssteuer-Ordnung ab-
tveichende Kontrolle zu vereinbaren.
8. Berbrauchssteuer-Tarif.
«bdg.v.
ri^Xii.4
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
^VerbrauchS-
steuersätze
I
I. Getränke.
1. Bier:
». hier gebrautes.
Für je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder unbebro-
chenen Malzes, dre bei
einem Brauereigeschäft
in einem Kalenderjahr
fleuerbar werden:
1. für die ersten 250
60
Doppelzentner.
2. fürdlefolgenden1250
1
Doppelzentner.
3. fürdle folgenden1500
2
20
Doppelzentner.
4. fürd!e folgenden2000
2
Doppelzentner.
5. für dre folgendenDop-
2
40
pelzentner.
2
60
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
65
2. Wein:
a. Traubenwein.
1
20
d. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
von 50 Kilo
60
bestimmten Futtermehles
—
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ . . . .
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
—
4. Kälber.
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
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