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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1908 — Heidelberg, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.2489#0456
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398

Die Bestellung im Orte beginnt:

s.) an Wochentagen: für Briefe im Sommer und Winter 7 und 10" Uhr
vormittags und 3, 5 und 7" Uhr nachmittags;

für Poftanweisungen und Geldbriefe: nur an Wochcntagen: im Sommer 7 Uhr
vormittags und 3 Uhr nachmittags, im Winter 7^o Uhr vormittags und 3 Uhr nach-
mittags;

für Pakete: nur an Wochentagen: im Sommer und Winter 8 Uhr vormittags und
4 Uhr nachmittags.

b) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommer
und Winter 7 Uhr vormittags;

für Postanweisungen, Geldbriefe und für Pakete: fällt ein Feiertag auf einen
Sonnabend oder einen Montag, so wird an dem Feiertag oder an dem nachfolgen-
den bezw. voraufgehenden Sonntage eine Vormittagsbestellung wie an Wochentagen
ausgeführt.

Die Abfertigung der Landbriefträger findet statt: 1. anWerktagen:im Sommer
um 6 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; im Winter um 7 Uhr vormittags und
3 Uhr nachmittags; 2 anSonn-undFeiertagen: 6 Uhr vormittags im Sommer;
7 Uhr vormittags im Winter.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellunys-
urkunden allgemein iricht statt. Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dies
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Bestellung von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitaye, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am ersten Oster-, Pfingst- und Werhnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke gänzlich.

Auszug aus -em Posttarif.

Tarrf für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, GeschLftspapiere, Einschreibsendungen.

(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter 3.)

I. Gewöhnliche Bricfe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-

wina u. Liechtenstein, Luxemburg, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

frankiert unfrankiert

Porto bis zu 20 Gramm eiuschließlich .... 10 Pfg. 20 Pfg.

Porto über 20 bis 250 Gramm einschließlich . . 20 Pfg. 30 Pfg.

b) nach den Ländern des Weltpostvereins und des

Vereins-Auslandes Porto f. die ersten 20Gramm 20 Pfg. 40 Pfg.

für je weitere 20 Gramm.10 Pfg. 20Pfg.

II. Kartenbriefe.10 Pfg.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins 20 Pfg.

III. Postkarteu. Das Porto beträgt:

a. für jede cinfache Postkartc .

b. für jede Postkarte mit Antwort.
e. für jede Weltpostkartc .

ä. für jede Wcltpostkarte mit Autwort
a. für jeden Antwortschcin

IV. Drucksachen müssen frankiert werdcn.

srankiert: unfrankiert:

5 Pfg. 10 Pfg.
10 „

10 „

20 ,

25 „

Gewichtsgrenze für Dcutschland,

Ocstcrreich-Ungarnu.Luxcmbilrg: 1 Kilogr.snachdeu deutschen Schutzgebieten
2 Kilogramm. Porto von 12 Kilogramm 60 Pfg.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pfg.

„ übcr 50 Gramm bis 100 Gramm cinschließlich . 5 „

„ über 100 „


250 „


. 10

„ übcr 250 „



000



. 20

„ übcr 500 „



1 Kilogralum


. 30

für jc 50 Gramm nach deu Ländern des Wclt-
postvereins uud dcs Vcrcius-Auslaudes

bis zur GewichtSarcuze vou 2 Kilogramm.
 
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