Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1908 — Heidelberg, 1908

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2489#0457
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
39Y

V.

VI.

Warenproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernung bis 250 Gramm 10 Pfg., über 250 Gramm
20 Pfg.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereins-Auslandes .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.
Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig.

Porto bis 250 Gramm 10 Pfg.
Über250—500 „ 20 „

über 500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pfg.
„ 1—2 Kilogramm ... 60 „
(Geschäftspapiere find nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.)

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . 5 Pfg., mindestens 20 Pfg.

VII. Für Einschreibsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben und Pakete ohne angegebenen Wert) ist außer dem betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht
zu entrichten.

Für Beschaffnng eines Rückscheines weitere 20 Pfg.

8. Postanweisungen sind nach Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg
bis zu 800 Mark zulassig. Die vorauszubezahlende Gebühr beträgt:
a. nach Deutschland:

bis 5 Mark
über 5 bis 100 Mark .
„ 100 bis 200 Mark

. 10Pfg. über 200 bis 400 Mark. . . 40 Pfg.

. 20 „ „ 400 „ 600 „ 50 „

. 30 „ „ 600 „ 800 „ . . . 60 „

d. nach Oesterreich-Ungarn 10 Pfg. für je 20 Mk., mindestens 20 Pfg.

e. nach den meisten übrigen Ländern bis 80 Mark 20 Pfg. für je 40 Mk.

Formulare sind bei allen Postanstalten käuflich (ungestempelte je
10 Stück für 5 Pfg.). Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt
ein besonderes Formular, welches mit lateinischen Buchstaben und in der
Regel in der Währung des Bestimmungslandes auszufüllen ist, in An-
wendung.

6. Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. Für einenPostauftrag kommen
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto für den Postaustragsbrief mit.30Pfg.

2) a. bei Postaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäßige

Postanweisungsgebühr für die Uebermittelung des ein-
ge^ogenen Geldbetrages;

d. bei Postaufträgen zur Akzepteinholung Porto für die

Rücksendung des angenommenen Wechsels mit . . 30 Pfg.

DasPorto unter 1. istvomAuftraggeber voraus zubezahlen. DiePostanweisungs-
aebühr (2 a) wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
betrag unter 2d wird dem Auftraggeber beiUebersendung des angenommenen Wcchsels
angerechnet.

Jst die Zahlung des Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert
worden, so wird die Rücksendung des Anftrags und die Weitersendung dcsselben an
einen anderen Empfänger oder an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte
Person ohne neuen Gebührenansatz bewirkt.

V. Poffnachnahme n sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenprobcn, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Nachnahmesendungen nüissen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." (Marksumme in Zahlen und Buchstabcn,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darnntcr
die deutliche Angabe dcs Namens und Wohnorts — in größercn Städrcn
auch der Wohnnng — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmcpaketen
müssen vorstehende Vermcrke sowohl auf dem Pakete als auch anf der
Begleitadresse angebracht scin.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.
 
Annotationen