466
Tarlf.
10 Pfenn
KarlStor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Theaterstraße
Märzgasse
Akademiestraße
Bismarckplatz
Hauptbahnhos
Römcrstraße
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
ig-Strecken.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Märzgasse
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhof
„ Ladenburger Str.
„ Römerstraße
„ Bunsenstraße
„ Mönchhosplatz
„ Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.
„ „ „
„ Grüner Hof
15 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Schlachthaus
Kronprinzenstraße
bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.
„ Grüner Hof
„ „ „
20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.
Abonnements.
Es werden ausgegeben:
1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—
2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20
einschließlich Fahrkartensteuer.
Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.
Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Iahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.
3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.
Die Heftchen berechtigen zur Benutzung der Straßenbahn und der Bergbahn, und
zwar werden entwertet für eine Fahrt:
Von Kornmarkt—Schloß oder Schloß—Molkenkur . 2 Fahrscheine
Von der Molkenkur—Königstuhl.4 Fahrscheine
Von Königstuhl—Molkenkur.2 Fahrscheine
Von Molkenkur—Schloß oder Schloß—Kornmarkt . 1 Fahrschein.
Die Fahrscheine sind übertragbar und auch ohne Umschlag giltig.
Bemerkuugen:
1. Ein Kind unter 4 Jahren in Beglcitiing cincr vollzahlenden Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besondercr Plag beansprucht wird.
2. Für 2 Kiuder unter 4 Zahrcn in Begleitung einer vollzahlenden Person iü 1 Fahr-
scheiu zu löscn.
3. Handgepack, für das kein besonderer Platz besprucht wird und desscn Abmessungen
35X-o X 25 em nichr überschreucu, ivird srci besördert. Für jedes anderc Gepäck-
stück, wclches zur Besörderung zugclassen ist, muß ein Fahrschein von 10 Psg.
gelösl wcrden.
4. An den .Haltestellcu wird nur aus Wuistüch gcbaltcn.
5. Umsteigen ist nur an den Haltestcllcn Hauptbabnbos und Bismarckplatz in den
nächsten nicht vollbesctzten Wagcn gestatlel.
Tarlf.
10 Pfenn
KarlStor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Theaterstraße
Märzgasse
Akademiestraße
Bismarckplatz
Hauptbahnhos
Römcrstraße
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
ig-Strecken.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Märzgasse
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhof
„ Ladenburger Str.
„ Römerstraße
„ Bunsenstraße
„ Mönchhosplatz
„ Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.
„ „ „
„ Grüner Hof
15 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Schlachthaus
Kronprinzenstraße
bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.
„ Grüner Hof
„ „ „
20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.
Abonnements.
Es werden ausgegeben:
1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—
2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20
einschließlich Fahrkartensteuer.
Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.
Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Iahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.
3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.
Die Heftchen berechtigen zur Benutzung der Straßenbahn und der Bergbahn, und
zwar werden entwertet für eine Fahrt:
Von Kornmarkt—Schloß oder Schloß—Molkenkur . 2 Fahrscheine
Von der Molkenkur—Königstuhl.4 Fahrscheine
Von Königstuhl—Molkenkur.2 Fahrscheine
Von Molkenkur—Schloß oder Schloß—Kornmarkt . 1 Fahrschein.
Die Fahrscheine sind übertragbar und auch ohne Umschlag giltig.
Bemerkuugen:
1. Ein Kind unter 4 Jahren in Beglcitiing cincr vollzahlenden Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besondercr Plag beansprucht wird.
2. Für 2 Kiuder unter 4 Zahrcn in Begleitung einer vollzahlenden Person iü 1 Fahr-
scheiu zu löscn.
3. Handgepack, für das kein besonderer Platz besprucht wird und desscn Abmessungen
35X-o X 25 em nichr überschreucu, ivird srci besördert. Für jedes anderc Gepäck-
stück, wclches zur Besörderung zugclassen ist, muß ein Fahrschein von 10 Psg.
gelösl wcrden.
4. An den .Haltestellcu wird nur aus Wuistüch gcbaltcn.
5. Umsteigen ist nur an den Haltestcllcn Hauptbabnbos und Bismarckplatz in den
nächsten nicht vollbesctzten Wagcn gestatlel.