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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1908 — Heidelberg, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.2489#0524
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466

Tarlf.

10 Pfenn

KarlStor

Friesenberg

Marktplatz

Ludwigsplatz

Theaterstraße

Märzgasse

Akademiestraße

Bismarckplatz

Hauptbahnhos

Römcrstraße

Bunsenstraße
Ladenburger Str.

ig-Strecken.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Märzgasse
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhof
„ Ladenburger Str.
„ Römerstraße
„ Bunsenstraße
„ Mönchhosplatz
„ Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.

„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.

„ „ „

„ Grüner Hof

15 Pfennig-Strecken.

Karlstor

Friesenberg

Marktplatz

Ludwigsplatz

Schlachthaus

Kronprinzenstraße

bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.

„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.

„ Grüner Hof

„ „ „

20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.

Abonnements.

Es werden ausgegeben:

1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—

2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20

einschließlich Fahrkartensteuer.

Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.

Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Iahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.

3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.

Die Heftchen berechtigen zur Benutzung der Straßenbahn und der Bergbahn, und
zwar werden entwertet für eine Fahrt:

Von Kornmarkt—Schloß oder Schloß—Molkenkur . 2 Fahrscheine

Von der Molkenkur—Königstuhl.4 Fahrscheine

Von Königstuhl—Molkenkur.2 Fahrscheine

Von Molkenkur—Schloß oder Schloß—Kornmarkt . 1 Fahrschein.

Die Fahrscheine sind übertragbar und auch ohne Umschlag giltig.

Bemerkuugen:

1. Ein Kind unter 4 Jahren in Beglcitiing cincr vollzahlenden Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besondercr Plag beansprucht wird.

2. Für 2 Kiuder unter 4 Zahrcn in Begleitung einer vollzahlenden Person iü 1 Fahr-
scheiu zu löscn.

3. Handgepack, für das kein besonderer Platz besprucht wird und desscn Abmessungen
35X-o X 25 em nichr überschreucu, ivird srci besördert. Für jedes anderc Gepäck-
stück, wclches zur Besörderung zugclassen ist, muß ein Fahrschein von 10 Psg.
gelösl wcrden.

4. An den .Haltestellcu wird nur aus Wuistüch gcbaltcn.

5. Umsteigen ist nur an den Haltestcllcn Hauptbabnbos und Bismarckplatz in den
nächsten nicht vollbesctzten Wagcn gestatlel.
 
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