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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1908 — Heidelberg, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.2489#0538
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Wegen der Zollbehandlung im letzteren Fall gelten die gleichen Vorschriften, wie für
den Verkehr zwischen badischen Stationen innerhalb des deutschen Reichs und den
Stationen Basel Bad. Bahnhof und Schaffhausen Bad. Bahn.

AußerdemkannExpretzgutnochabgefertigtwerden zwischen den im Kanton Schaff-
hausen gelegenen badischen Stationen und Stationen der schweizerischen Bundes-
bahnen über Schaffhausen, zwischen Waldshut und den Stationen der schweizerischen
Bahnen über Koblenz, ferner zwischen verschiedenen badischen Stationen und der
Station Rielasingen der schweizerischen Bundesbahnen über Singen und endlich
zwischen der badischen L-tation Basel und Stationen der Zentral- und Westschweiz
<einschl. Luino) über die Verbindungsbahn. Das Nähere kann bei den Stalionen er-
fragt werden.

Für diese Versendungsart, die bei einem einfachen Annahme- und Ab-
fertigungsverfahren und bei mäßigen Taxen die rascheste Beförderung
bietet, gelten folgende Hauptbestimmungen:

1. Die Aufgnve des Expretzguts hat bei den Gepäckabfertigungsstellen zu ge-
schehen. Die Sendungen müssen mit deutlicher Adresse versehen sein. Außerdem
muß die vorgeschriebene Eisenbahnpaketadresse vom Absender beigegeben werden. Für
Sendungen mit Versicherung des Jnteresses an der Lieferung wird dem Aufgeber
ein Empfangschein erteilt. Die Expreßgutfracht, welche für die Strecken der badischen
Bahnen 0,35 Pfg. für 10 kg und 1km, mindestens jedoch 25 Pfg. für die Sendung be-
trägt, ist vorauszubezahlen, was durch Barzahlung bei Aufgabe der Sendung oder
durch Aufkleben von Expreßgutfreimarkcn auf die Eisenbahnpaketadresse geschehen kann.

Solche Marken sind bei den Stationen crhältlich.

2. Die Beförderrrrrg findet, soweit nicht einzelne Züge ganz ausgeschlossen
ooer nur in beschränkter Weise zugelassen sind, — vergl. das hierwegen auf den
Stationen angeschlagene Plakat — mit dem nächften der Personenbeförderung
dienendcn Zuge statt.

3. Die Empfangnahme kann sofort nach Ankunft des betreffenden
Zuges erfolgen. Meldet der Empfänger sich nicht selbst sofort nach Ankunft des
Zuges zur Empfangnahme des Gutes, und ist das letztere nicht laut Adresse „Bahnhof-
lagernd" gestellt oder ist nicht Selbstabholung vorgeschrieben, so werden die Sendunaen
den Empfängern, je nachdem die Ankunft zur Tageszeit oder zur Nachtzeit erfolgt,
alsbald nach Ankunft des Zuges oder am andern Morgen gegen Erlegung der
geordneten Zustellungsgebühr zugeführt; diese beträgt für Sendungen im Gewicht
bis zu 5Kg durchweg 10 Pfg. und bci schwereren Sendungcn für jede auch nur an-
gefanbenen 50 kg 15 Pfg., mindestcns aber 20 Pfg. Ueber die Auslieferung wird Bc-
scheimgung erhoben. Aus einigen wcnigen Stationcn (zu wclchen auch Neckarbischofs-
heim ^ta'atsbhf., Ettlingen Staatsbhf., Riegel Hauptbhf. und Müllheim Staatsbhf.
gchörcn) tritt an Stelle der Zuführung durch die Verwaltilng die schriftliche Benach-
richtigung der Empfänger gcgen Erhebung einer Anmeldegebühr vou 5 Pf. bezw. 5 et8.
^endungen nach Neckarbischofsheim, Ettlingen, Riegel und Müllheim werden, wenn
auf der Adresfe N'eckarbischofsheim Stadt oder Nebenbahn, Ettlingen Holzhof, Riegel
Kaiserstuhlbahn nnd Müllheim Nathaus als Adrcßstation vorgeschrieben ist, uach den
betreffenden Lokalbahnstationen abgefertigt und von dresen den Adressatcn zngeführt.
Sendungen nach Basel und Schaffhausen werden wcgen der dcm Empfänger vor der
Empfangnahme obliegenden Zollbebandlung stets angemcldet; desgleichen auch die
nach ortspolizcilicher Vorschrist der Fleischbeschau unteAiegcnden Sendungen frischen
Fleisches, soferne der Inhalt erkennbar ist.

Durch diese Einrichtung der Expreßgut-Beförderung ist dcm reisenden Publikum
zugleich die Gelegenheit geboten, für Reisegepäck nach den bedcutenderen Stationen,
wie Mannheim, Heidelberg, Würzburg, Karlsruhe, Pforzheim, Baden, Freiburg,
Konstanz u. A., bei der Aufgabe die Bestimmung zu treffen, daß die betreffenden
Gegenstande nach der Ankunfl auf der Adreßstation ohne weiteres Zutnn des Auf-
gebers in dessen Wohnung oder in den Gasthof, in dem er abzusteigen gedcnkt, ge-
bracht werden.

Stadtarrnahrneftevle sür Expretzgttt:

Hauptstraße N4, Eingang Sandgafse.

Geschäfts st nnden: an Werktagen: im Sommer: vom 1. Mai bis 30. Scptbr.
von 7 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, im Wiuter: vom I. Sktober bis 30. April von
<8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die
Stelle gefchlossen.
 
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