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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1908 — Heidelberg, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.2489#0562
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502

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akaoemischew
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse .... Mk. 8.—
in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—

Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10
Uhr bis morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr —
so werrden diese Taxen verdoppelt; für Ueberführungen aus Häusern autzev-
halb der Stadt — Grenze nach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den
einzelnen Fall von der Friedhofs-Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dem Leichen-
wärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so wer-

dcn erhobcn ^sse IV. Klassc V. Klass«

2 Mk, 1 Mk, 50 Pfg, 1 Mk,

28. Die Ueberführung einer Leiche nach auswärts einschlietzlich des
Sargs, a!ber ausschlietzlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens
und der autzergewöhnlicben Lcistungen:

I. Kl. II. Kl. III. Kl. IV. Kl.
für Erwachsene 40 Mk. 30 Mk. 20 Mk. 14 Mk.

für Kinder von 6—15 Jahren 30 Mk. 25 Mk. 14 Mk. 11 Mk.

für Kinder von 1—6 Jahren 22 Mk. 17 Mk. 10 Mk. 8 Mk.

für Kinder unter 1 Jahr 17 Mk. 12 Mk. 8 Mk. 6 Mk.

Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so
wird die Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkosten-
preis des der Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug
gebracht.

Wird eine Leiche zur Babn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um
20 Mk.

Wird die Leiche vorher für kürzere oder längere Zeit in das Lcichenhaus
gebracht, so erhöhen sich die Taxen um weitere 20 Mk.

29. Die Verbringung einer Leichc vom Bahnhof auf dcn Friedhof und so-
fortige Beerdigung einschlietzlich des Wagens des Geistlichen in I. Klasse
50 Mk., in II. Klasse 40 Mk.

Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung dcs städtischen Leichen-
wagens auf den Friedhof gebracht und sofort beerdigt, so verrnindert sich diese
Taxe in I. Klasse um 6 Mk., in II. Klasse uin 5 Mk.; wird eine solche Leiche
auch von dem auswärtigcn Geistlichcn im eigenen Wagcn begleitet, so tritt
eine weitere Verminderung um 6 bezw. 5 Mk. ein.

Wird die Leiche zuerst für kürzere oder längerc Zeit in das Leichcnhaus
gebracht, so erhöht sich die Tare um 15 Mk.

30. Die Verbringung ciner Leiche vom Bahnhof in die Feuerbestattungs-
anstalt 25 Mk.

Wird cine Leiche von auswärts direkt dahin gebracht 20 Mk.,

wird dieselbe zuersr für kiirzere oder längere Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhöht sich diese Tare um 15 Mk.

31. Die Einäscherung einer Leiche mit allen zu diesem Zweck notwcndigen
Vorrichtungen bis zur Abliescrung bezlv. einschlietzlich der Becrdigung der
Asche in dcn zu deren Aufunhme besouders bcstimmtcn allgemcinen Leichen-
fcldern 25 Mk., sedc unmittclbar darauf folgeude 10 Mk.

Finden mehrere Cünäscheruugeu uumittelbar nacheinander statt, so
loerden die Gesamtkosten auf die ciuzcluen Bestattuugen vcrteilt.

32. Ein Kästchcn vou Holz.1 Mk. 50 Pfg.

33. Ciue Kapscl vou Blech.1 Vtk. 50 Pfg.
 
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