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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.2490#0492
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414

Bei den nachverzeichneten Jnhabern amtlicher Verkaufsstellen und bei denOrts- und
Landbriefträgern können Postwertzeichen in kleineren Mengen bezogen werden:

Firma Held & Sandmann, Bergh. Str. 27
Papierhaus zum Gutenberg, Haupstr. 45
Kaufmann Joh. Ulmrich, Güterbahnhof 15
„ Oskar Achenbach, Heumarkt 2

„ R. Mutschler, Hauptstr. 198

Frau Glyckherr, Brückenstraße 4
Kaufmann Karl Iung, Jngrimstr. 36

C. Autenrieth Wtw., Landhausstr. 16
Kaufmann Jakob Fehringer, RohrLacher
Straße 28

Kaufmann Gustav Hurrle, Römerftr. 32
„ Fritz Buchenau, Bahnhofstr. 47

„ Heinrich Sippel, Plöck 79

Die Bestellung im Orte beginnt:

a) anWochentagen: für Briefe im Sommer und Winter um 7 und 1(?/4
vormittags und 3^/4 und 6-^4 nachmittags;

für Postanweisungen und Geldbriefe: nur an Wochentagen: im Sommer 7 Uhr
vormittags und 3 Uhr nachmittags, im Winter 7«o Uhr vormittags und 3 Uhr nach-
mittags;

für Pakete: nur an Wochentagen: im Sommer und Winter 8 Uhr vormittagS und
4 Uhr nachmittags.

d) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommcr
und Winter 7 Uhr vormittags;

für Postanweisungen, Geldbriese und für Pakete: fällt ein Feiertag auf einen
Sonnabend oder einen Montag, so wird an dem Feiertag oder an dem nachfolgen-
den behw. voraufgehenden Sonntage eine Vormittagsbestellung wie an Wochentagen
ausgeführt.

Tie Abfertigung der Landbriefträger findet statt: 1. anWerktagen:im Sommer
um 6 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; im Winter um 7 Uhr vormittags und
3 Uhr nachmittags; 2. an Sonu- und Feiertagen: 6 Uhr vormittags im Sommer;
7 Uhr vormittags im Winter.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustelluntzs-
urkunden allgemein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dres
vom Absender besonders verlaugt worden ist.

Die Bestellung von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitage, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am ersten Oster-, Psingst- und Weihuachtstage ruht dic Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke ganzlich.

Aiszug aus Vem Posttarif.

Tarrf für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibscudungen.

(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter 4.)

I. Gewöhnliche Briefe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-
wina u. Liechtcnstein, Luxemburg, fowie nach den deutschen Schutzgebieten

frankiert unfrankiert

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich .... 10 Pfg. 20 Pfg.

Porto übc,' 20 bis 250 Gramm einschlicßlich . . 20 Pfg. 30 Pfg.

d) nach den Lündern des Weltpostvereins und des

Vereins-Auslandes Porto f. die ersten 20Gramm 20 Pfg. 40 Pfg.

für je weitere 20 Gramm.10 Pfg. 20 Pfg.

II. Kartenbriefe.

bei Verweudung nach Lündern des Weltpoftvereins

III. Posttarten. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte.

d. für jede Postkarte mit Antwort.

e. sür jede Weltpostkarte.

ä. sür jede Weltpostkarte mit Antwort. . . .

o. iür jeden Antwortschein.

10 Pfg.

20 Pfg.

frankiert:

unfrankiert:

5 Pfg. 10 Pfg.

10

10

20

25
 
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