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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.2490#0493
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415

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. — Gewichtsgrenze für Deutschland,
Oesterreich-Ungarnu. Luxemburg: 1 Kilogr. (nachden deutschen Schutzgebreten
2 Kilogramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pfg.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pfg.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

„ über 100 „ „ 250 „ „ . 10 „

„ Über250 „ „ 500 „ „ . 20 „

„ über500 „ „ 1 Kilogramm . . . 30 „

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgrenze von 2 Kilogramm.

V. Warenproben müfsen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernnng bis 250 Gramm 10 Pfg., über 250 Gramm

20 Pfg.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereins-Auslandes .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig,

Porto bis 250 Gramm 10 Pfg. > über 500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pfg.
über 250—500 „ 20 „ j „ 1—2 Kilogramm ... 60 „

(Geschäftspapiere sind nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.)

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereius und des Vereins-Auslandes . 5 Pfg., mindestens 20 Pfg.

VII. Für Einschreibsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben und Pakete ohne angegebenen Wert) ist außer dem betr. Porto eine
Einfchrcibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht
zu entrichten.

Für Beschaffnng eines Rückscheines weitere 20 Pfg.

L. Postanweisungen sind nach Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg
bis zu 800 Mark zulässig. Die vorauszubezahlende Gebühr beträgt:

a. nach Deutschland:

bis5Mark.10 Pfg > über 200 bis 400 Mark. . . 40 Pfg.

über 5 biS 100 Mark . . . 20 „ ! „ 400 „ 600 „ . . . 50 „

„ 100 bis 200 Mark . . 30 „ j „ 600 „ 800 „ . . . 60 „

b. nach Oesterreich-Ungarn 10 Pfg. für je 20 Mk., mindestens 20 Pfg.

e. nach den meisten übrigen Ländern bis 80 Mark 20 Pfg. für je 40 Mk.

Formulare sind bei allen Postanstalten käuflich (ungestempelte je
10 Stück für 5 Pfg.). Zu Postanweisungen nach dem Auslande komntt
ein besonderes Formular, welches mit lateinischen Buchstaben und in der
Negel in dcr Währung des Bestimmungslandes auszufüllen ist, in An-
wendung.

0. Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. Für cinenPostauftrag kommen
folgende Gebührcn in Ansatz:

1) Porto für den Postauftragsbrief mit.30 Pfg.

2) u. bei Postaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäßige

Postanweisungsgebühr für die Uebermittelung des ein-
gezogenen Geldbetrages;

d. bei Postaufträgen ziir Akzepteinholung Porto für die

Rücksendung des angcnommcnen Wechsels mit . . 30 Pfg.

DasPorto unter 1. ist vom Auftraggeber voraus zn bezahlen. DiePostanweisungs-
gebühr (2 a) wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
betrag unter 2 b wird dem Auftraggeber beiUebersendung des angenommenen Wechsels
angerechnet.

Ist die Zahlung des Geldbetrages odcr die Annahme des Wechsels verweigert
worden. so wird die Rücksendung des Auftrags und die Weitersendung desselben an
einen anderen Empfänger oder an elne zur Aufnabme des Wcchselprotestes vefugte
Person ohne neuen Gebührenansatz bewirkt. Die Aufnahme des Wechselprotestes kann
 
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