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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.2490#0552
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474

Für Gepäck, welches in seinen Abmessungen 30X30X30em nicht übersteigt
und ohne Begleitung befördert wird, sind ohne Rücksicht auf die Beförderungsstrecke
10 Pfg. zu entrichten.

Außerdem werden Fahrscheinhestchen zum Preise von Mk. 1 —— lO Fahr-
scheine und Mk. 4.50 — 50 Fahrscheine ausgegeben, welche bei jedem Schaffner er-
hältlich sind. Es werden entwertet: Für eine 10-Pfg.-Strecke 1 Fahrschein, für eine
20-Pfg.-Strecke 2 Fahrscheine, für eine 30-Pfg.-Strecke 3 Fahrscheine und sür eine
40-Pfg.-Strecke 4 Fahrscheine.

Haltestellen in

Heidelberg: Bahnhof Heidelberg, Bunsenstraße, Kronprinzenstraße, Friedhof
(Krematorium), Eselsgrundgasse

Rohrbach: Rohrbach (Villenkolonie), Rohrbacher Weg (Kreuz), Rohrbach (Kirch-
heimerstraße), Nohrbach (Friedrichstraße)

Leimen: Cementwerk (Leimen), Apotheke (Leimen), Gemeindeweg

Nußloch: Ausweiche Fischweiher, Nußloch (Kreuz), Katholische Kirche Nußloch,
Rathaus Nußioch, Nußloch (Friedhof), Steinbruch Nußloch

Wiesloch: Bergwerk, Neue Straße zur Heil- und Pflegeanstalt, Zorn's Bierkeller
(Wiesloch), Endstation Wiesloch.

Nukv-Kmnibus-Vrrbindung Hridelberg-Schlierbach.

Fahrplan Heidelberg-Schlierbach.

Der erfte Wagen fährt vormittags 8 Uhr ab Karlstor (die Wagen l?" Uhr und
8ov uhr nachmittags ab Karlstor fahren jedoch ^/4 Stunde später) und 8^ ab Schlier-
bach u. s. f. jedesmal mit der vollen Stunde vom Karlstor und mit der halben Stunde
von Schlierbach, bis abends lctzter Wagen 8 Uhr ab Karlstor und Mv Uhr ab Schlierbach.

T a r i f.

Karlstor—Jägerhaus oder umgekehrt s

Jägerhaus—Schlierbach oder umgekehrt ^ ^ g.

Karlstor—Schlierbach oder umgekehrt 15 Pfennig

Bemerku ngen:

1. Ein Kind utcr 4 Iahren in Begleitung einer zahlenden Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besonderer Platz beansprucht wird.

2. Für 2 Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer zahlenden Person ist 1 Fahr-
schein zu lösen.

3. Handgepäck, für das kein besondererPlatz beausprucht wird und dessenAbmessungen
35X25X2öom uichl überschreiten, wird frei befordert. Für jedes andere Gepäck-
stück, welches zur Beförderung zugclassen ist, muß ein Fahrschein für 10 Pf. gelöst
werden.

4. An den Haltestcllen wird nur auf Wunsch gehalten.
 
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