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für Erwachsene über 15 Jahren .... IlX).—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 80.—
für Kinder unter 6 Jahren .... 60.—
15. Ausschlagen des Sarges mtt gutem» Glanzpertal
famt entsprechendem Kissen:
für Erwachsene ü'ber 15 Jahren . . . 20.—
für Kinder von 6—15 Jahren . . . 12.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 8.—
für Kinder unter 2 Jahren.5.—
16. Matratze und Kissen von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 35.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 30.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 20.-—
für Kinder unter 2 Jahren.15.—
17. Matratze und Kissen von gutem Glanzpertal:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 15.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 10.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 7.—
für Kinder unter 2 Jahren.5.—
18. Ein Kissen von Atlas für alle Altersstufen . . 10.—
19. Ein Kissen von Glanzperkal für alle Altersstufen . 2.—
20. Ein Sterbemantel von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 25.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 20.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 15.—
für Kinder unter 2 Jahren.10.—
21. Ein Sterbemautel von gutem Glanzperkal:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 8.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 6.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 4.—
für Kinder unter 2 Jahren.3.—
22. Ein Steröemantel bon Glanzperkal geringerer Qualitat:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 4.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 3.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 2.20
für Kinder unter 2 Jahren.1.50
23. Eine Ueberkiste:
für Erwachsene.18.—
für Kinder von 6—15 Iahren .... 14.—
sür Kinder von 1—6 Jahren .... 8.50
für Kinder unter 1 Jahr.6.—
24. Jeder weitere Trauerwagen
in I. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 Mk. 5Mk. 4 Mk. 3 Mk.
25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:
Lei Tag in I. Klasse . . . ' . Mk. 8 —
in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—
Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer Vvn abends 10
Uhr bis morgens 5 Uhr, im Winter vou abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr —
so warden diese Taxen verdoppelt; sür Ueberführungen aus Häuser.r autzer-
halb der Stadt — Grenze uach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den
einzelnen Fall von der Fricdhof-Kommission festgesetzt.
für Erwachsene über 15 Jahren .... IlX).—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 80.—
für Kinder unter 6 Jahren .... 60.—
15. Ausschlagen des Sarges mtt gutem» Glanzpertal
famt entsprechendem Kissen:
für Erwachsene ü'ber 15 Jahren . . . 20.—
für Kinder von 6—15 Jahren . . . 12.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 8.—
für Kinder unter 2 Jahren.5.—
16. Matratze und Kissen von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 35.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 30.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 20.-—
für Kinder unter 2 Jahren.15.—
17. Matratze und Kissen von gutem Glanzpertal:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 15.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 10.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 7.—
für Kinder unter 2 Jahren.5.—
18. Ein Kissen von Atlas für alle Altersstufen . . 10.—
19. Ein Kissen von Glanzperkal für alle Altersstufen . 2.—
20. Ein Sterbemantel von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 25.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 20.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 15.—
für Kinder unter 2 Jahren.10.—
21. Ein Sterbemautel von gutem Glanzperkal:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 8.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 6.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 4.—
für Kinder unter 2 Jahren.3.—
22. Ein Steröemantel bon Glanzperkal geringerer Qualitat:
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 4.—
für Kinder von 6—15 Jahren .... 3.—
für Kinder von 2—6 Jahren .... 2.20
für Kinder unter 2 Jahren.1.50
23. Eine Ueberkiste:
für Erwachsene.18.—
für Kinder von 6—15 Iahren .... 14.—
sür Kinder von 1—6 Jahren .... 8.50
für Kinder unter 1 Jahr.6.—
24. Jeder weitere Trauerwagen
in I. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 Mk. 5Mk. 4 Mk. 3 Mk.
25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:
Lei Tag in I. Klasse . . . ' . Mk. 8 —
in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—
Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer Vvn abends 10
Uhr bis morgens 5 Uhr, im Winter vou abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr —
so warden diese Taxen verdoppelt; sür Ueberführungen aus Häuser.r autzer-
halb der Stadt — Grenze uach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den
einzelnen Fall von der Fricdhof-Kommission festgesetzt.