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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.3784#0471
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422

Userstraße 18

Ecke Handschuhsheimer Landstraße und
Blumenthalstraße

Ecke der Ladenburger- und Keplerstraße

Wolfsbrunnen

Bahuhofgebäuds Schlierbach

Speierershof

Kohlhof-Hotel

Kohlhof (Altes Gasthaus)

Sternwarte

Königstuhl

Molkenkur

Bei den nachverzeichneten Jnhabern amtlicher Verkaufsstellen und bei denOrts- und
Landbriefträgern können Postwertzeichen in kleineren Mengen bezogen werden:

Bertha Autenrieth Wtw., Landhausstr. 16
Kaufmann Jakob Fehringer, Nohrbacher
Straße 28

Kaufmann Gustav Hurrle, Nömerstr. 32
„ Fritz Buchenau, Bahnhofstr. 47

„ Heinrich Sippel, Plöck 79

Firma Held L Sandmann, Bergh. Str. 27
Papierhaus zum Gutenberg, Haupstr. 45
Kaufmann Joh. Ulmrich, Gütcrbahnhof 15
„ Oskar Achenbach, Heumarkt 2

„ R. Mutschler, Hauptstr. 198

Klara Bauer, Brückenstraße 4
Kaufmann Karl Jung, Jngrimstr. 36
Die Bestellung im Orte beginnt:

u) an Wochentagen: für Briefe im Sommer und Winter um 7 und K?/»
vormittags und 3^,st und 6«U nachmittags;

für Postanweifungen und Geldbriefe: nur an Wochentagen: im Sommer 7 Uhr
vormittags und 3 Uhr nachmittags, im Winter 7^o Uhr vorm. und 3 Uhr nachm.;

für Pakete: nur an Wochentagen: im Sommer und Winter 8 Uhr vormittags und
4 Uhr nachmittags.

b) an Sonn- und gefetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommer
und Winter 7 Uhr vormittags;

für Poftanweisungen, Geldbriefe und für Pakete: fällt ein Feiertag auf einen
Sonnabend oder einen Montag, fo wird an dem Feiertag oder an dem nachfolgen-
den bezw. voraufgehenden Sonntage eine Vormittagsbestellung wie an Wochentagen
ausgeführt.

Die Abfertigung der Landbriefträger findet statt: 1. an Werktagen: im Sommer
um 6 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; im Winter um 7 Uhr vormittags und
3 Uhr nachmittags; 2. an Sonn- und Feiertagen: 6 Uhr vormittags im Sommer;
7 Uhr vormittags im Winter.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellungs-
urkunden allgemein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Beftellung letzterer, wenn dies
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Bestellung von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitage, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am ersten Oster-, Psingst- und Weihnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke gänzlich.

Auszug aus dem Posttaris.


Tarif für gewöhnliche Briefe, Kartenbrisfe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.

(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter ll.)

I. Gewöhnliche Briefe:

u) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-
wina u. Liechtenstein, Luxemburg, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich ....

Porto über 20 bis 250 Gramm einschließlich .
b) nach den Ländern des Weltpostvereins und des
Vereins-Auslandes Porto f. die ersten 20Gramm

für je weitere 20 Gramm.

e) Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika,
die auf dem direkten Wege, ohne Vermittelung
fremdcr Länder üefördert werden sollen, für jede
20 Gramm.. . .

II. Kartenbriefe.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins

frankiert

unfrankiert

10 Pf.

20 Pf.

20 Ps.

30 Ps.

20 Pf.

40 Pf.

10 Pf.

20 Pf.

10 Pf.


10 Pf.


20 Pf.
 
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