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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.3784#0601
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550

und Klingenteich bis zum Eingcing des alten israelitischen Friedhofs zahlen für eine
direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:

1 Person

2 Personen


Mk. 1.

3 und 4 Personen

1.30.

Zuschläge

sind für nachstehende Fahrten innerhalb der Stadtgrenze zu entrichten:

Hirschgasse

Scheffelstraße

Albert-Ueberle-Straße 20 Psg.

Kl. Gaisberg
Friedhof (Steigerweg) .
nach dem Stadtteil Handschuhsheim bis zum i

Gasthaus zmn Rosengarten . 30 Pfg. Bei Hin- und Rücksahrt mit halb-
bis zum Bahnhof Handschuhsheiml > stündigemAufenthalt dieHälfte von

„ zur Mühltalstraße ^ 70 Pfg. Taxe und Zuschlag mehr.

„ „ Friedensstraße j '

Für Nachtfahrten (tz 23 Abs. 1 u.3 der Droschkenordg.) ist die doppelte Personen-
taxe zu entrichten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. III u. VI des Tarifs.

II. Zeitfahrten innerhalü der Stadt.

Eine Fahrt, die bis zu 20 Minuten beträgt, wird als einfache Stadtfahrt be-
trachtet — zu berechnen nach Ziffer I —, Fahrten über 20 Minuten gelten
als Zeitfahrten.

Bei aüen Zeitfahrten ist die angefangene Viertelstunde voll zu vergüten.

3 und 4 Personen:

1 und 2 Personen:
r/s Stunde Mk. 1.20

3Z Stunden „ 1.80

1 Stunde „ 2.40

jede weitere H4 Stunde „ —.60

Zs Stunde
bZ Stunden
1 Stunde
jede weitere Z

Mk.

Stunde

1.60

2.40

3.20

-.80

III. Für Fahrten zu Theater, Konzerten, Bällen, Abendgesellschaften und
ähnlichen Veranstaltungen und Rückfahrt von solchen zahlen 1—4 Personen:

a) Hinfahrt i vor ll Ubr Mk. 1.50

b) Hinfahrt und Abholen » 3.—

a) Abholen allein ) „ 2.—

ä) Abholen allein von 11 Uhr nachts bis morgens 6 Uhr „ 3.—

Bei e ist eine Viertelstunde Wartezeit einbegriffen. Jede Viertelstunde darüber
hinaus kostet 60 Pfg.

IV. Für die einfache Fahrt zu den Friedhöfen am Steigerweg und im Stadt-
-eil Neuenheim zahlen:

1 und 2 Peosonen .... Mk. 1.20

Für die Hin- und Rücksahrt bei ZFtündigem Aufenthalte zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. 2.80

3 und 4 Personen .... Mk. 3.50

Für die einfache Fahrt nach dem Friedhofe in Handschuhsheim zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. 1.70

3 und 4 Personen .... Mk. 2.30

Für die Hin- und Rückfahrt bei hsstündigem Aufenthalt zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. 8.—

3 und 4 Perfonen .... Mk. 8.50

V. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen beträgt die
Droschkentaxe einschlietzlich der Abholung und Rückfahrt ohne Nücksicht auf
die Zahl der Personen Mk. 8.—

Hat der Kutfcher für eine vorausgegangene Fahrt eine Taxe von minde-
stens 8 Mark bezogen, und mutz er im Anschlutz an diese Fahrt auf Verlan-
gen des Fahrgastes zur Schlotzbeleuchtung fahrenl bezw. zur Besichtigung der-
se!lben anhalten, so ist eine Zusatztaxe von 4 Mark zu entrichten.
 
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