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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1911 — Heidelberg, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.2491#0505
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439

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. — Gewichtsgrenze für Deutschland,
Oesterreich-Ungarn u. Luxemburg: 1 Kilogr. (nach den deutschen Schutzgebieten
2 Kilogramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pf.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pf.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

„ über 100 „ „ 250 „ „ . 10 „

„ über 250 „ „ 500 „ „ . 20 „

„ über 500 „ „ 1 Kilogramm . . .30 „

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgreuze von 2 Kilogramm.

V. Warenproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Gramm.

Porto ohne Nücksicht auf Entfernung bis 250 Gramm 10 Pf., über 250 Gramm
20 Pf.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereins-Auslandes .... 5 Pf., mindestens 10 Pf.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig,

über 500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pf.
1—2 Kilogramm . . . 60 ..

Porto bis 250 Gramm 10 Pf.
über 250—500 „ 20 „

(Geschäftspaprere sind nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.)

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins urld des Vereins-Auslandes . 5 Pf., mindestens 20 Pf.

VII. Für Einschreibsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben und Pakete ohne angegebenen Wert) ist außer dem betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht
zu entrichten.

Für Beschaffnng eines Rückscheines weitere 20 Pf.

U. P ostanw eisunge n sind nach Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg
bis zu 800 Mark zulässig. Die vorauszubezahlende Gebühr beträgt:
a. nach Deutschland:

bis 5 Mark
über 5 bis 100 Mark .
„ 100 bis 200 Mark

10

20

30

Pf.

über 200 bis 400 Mark
„ 400 „ 600 „

.. 600 .. 800 ..

40

50

60

Pf-

b. nach Ocsterreich-Ungarn 10 Pf. für je 20 Mk., mindestens 20 Pf.
e. nach den meisten übrigen Ländern bis 80 Mark 20 Pf. für je 40 Mk.

Formulare sind bei allen Postanstalten küuflich (ungestempelte je

. 10 Stück für 5 Pf.). Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt
ein besonderes Formular, ivelches mit lateinischen Buchstaben und in der
Negel in der Währung des Bestimmungslandes auszufüllen ist, in An-
wendnng.

Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. FüreinenPostauftragkommen
folgende Gebühren in Ausatz:

1) Porto für den Postauftragsbrief mit.30 Pf.

2) a. bei Postaufträgen zur Geldeinziehnng die tarifmaßige

Postanweisungsgebühr für die Uebermittelung des eiu-
gezogenen Geldbetrages;

b. bei Postaufträgeu zur Akzepteinboluug Porto für die

Rückseuduug des augenommenen Wechsels mit . . 30 Pf.

DasPorto unter 1. istvomAuftraggeber voraus zubezahleu. DiePostanweisungs-
gebühr (2:0 wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzng gebracht. Der Porto-
betrag unter 2 b wird dem Auftraggeber bei Ueberseuduug des angeuommeuen Wechsel >
augerechuet.

Fst die gstchlung des 0>>eldbetrages oder die Anuahme des Wechscls verweigeri
worden. so wird die Rücksenduug des Auftrags uud die Weitersendung dessclben au
eineu anderen Empsäuger oder au eine zur Aufuabmc des Wechselproteües vesngic
Persou ohne neneu Gebübrenausatz beuürkl. Die Ausuahme des Wechselprolenes laun
bei Postaufnägeu lus 800 Mk. anf Verlaugen der Abseuder durch Poübeamte ernllgeiu
Iu diesem FalN iN ein besouderes Postanslragsiormular zu verweudeu.
 
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