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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1911 — Heidelberg, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.2491#0506
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Die Gebühr für die Aufnahme des Postprotestes richtet stch nach den Landes-
gesetzen und beträgt für das Großherzogtum Baden bei Wechseln bis 560 Mk. 1 Mark,
bei Wechseln über 500 Mk. 1 Mk. 50 Pf. Außerdem sfür die Rücksendung des pro-
testierten Wechsels nebst Protesturkunde 30 Pf. (im Orts-u. Nachbarortsverkehr25Pf.).

D. Poünachnahmen sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Bermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pf." (Marksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl auf dem Pakete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pf.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den
Absender und Postanweisungsgebühr siehe unter U.

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschrcinkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn:
a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) . . .20 Pf.

über 10 „.40

d. Versicherungsgebühr für je 300 Mark . . 5 „

mindestens jedoch.10 „

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pf. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.

I'. Für Pakete ohne Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).. 25 Pf.

d. auf alle weitere Entfernnngen.50 „

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm dic Porto-Ansätze nnter 1,
d. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogranuns bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pf., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pf.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., iiber 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pf., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pf., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pf.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

<0 Für Packete mit Wertangabe innerhalb Dentschlands nnd nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben:

:r. das nnter l' bezeichnete Paketporto,

d. die unter 1U> bezeichnete Versicherungsgebühr.

U. Po ü pakete nach fre m den Lände r n meist bis 5Die Pakete dürfen in
der Regel in keiner Ausdehnung 00 em, im Umfang nicht 20cddm übersteigen.
Anßerdem sind Postfrachtslücke nach frenlden Ländern zur Befordernng
znlassig. Ilcder die dadei in Betracht kommenden Taren u. s. w. erreilen
die PastauüaUen aus Berlangen An-ickunst.
 
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