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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1911 — Heidelberg, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.2491#0599
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531

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 Mk. 5 Mk. 4 Mk. 3 Mk.

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde

in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse .... Mk. 8.—
in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—

Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10
Uhr bis morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr —
so werden diese Taxen verdoppelt; für Ueberführungen aus Häuser.r auster-
balb der Stadt — Grenze nach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den
einzelnen Fall von der Friedhof-Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dem Leichen-
wärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so wer-
den erhoben

in III. Kiasse IV. Klasse V. Klasse
2 Mk. 1 Mk. 50 Pfg. 1 Mk.

28. Die Ueberführung einer Leiche nach auswärts einschlietzlich des
Sargs, aber ausschlieszlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens
und der autzergewöhulichen Leistrlngen:

I.

Kl.

11.

Kl.

III

. Kl.

IV

. Kl.

40

Mk.

30

Mk.

20

Mk.

14

Mk.

30

Mk.

25

Mk.

14

Mk.

11

Mk.

22

Mk.

17

Mk.

10

Mk.

8

Mk.

17

Mk.

12

Mk.

8

Mk.

6

Mk.

für Erwachsene

für Kindcr von 6—15 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
für Kinder untec 1 Jahr
Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so
wird die Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkosten-
preis des der Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug
gebracht.

Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um
20 Mk.

Wird die Leiche vorher für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus
gebracht, so erhöhen sich die Taxen um weitere 20 Mk.

29. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof auf den Friedhof und so-
fortige Beerdigung einschliejzlich des Wagens des Geistlichen in I. Klasse
50 Mk., in II. Klasse 40 Mk.

Wird eine Leiche von auswärts ohne Beriützung des städtischen Leichen-
wagens auf den Friedhof gcbracht urw sofort beerdigt, so vermilldert sich diese
Taxe in I. Klasse um 6 Mk., in II. Klasse um 5 Mk.; wird eine solche Leiche
auch von dem auswärtigen Geistlichen im eigenen Wagen begleitct, so trllt
eine weitere Vcrminderung uru 6 bezw. 5 Mk. ein.

Wird die Leiche zuerst für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus
gebracht, so erhöht sich die Tare um 15 Mk.

30. Die Vervringung einer Leiche vom Bahnhof in die Feuerbestattungs-
anstalt 25 Mk.

Wird eine Leiche von auswärts direkt dahin gebracht 20 Mk.,

wird dieselbe zuerst für kürzere oder längcre Zeit in daS Leichenhaus ge-
bracht, so erhöbt sich diese Tare um 15 Mk.

31. Die Ciuäscheruug einer Leiche mil allell zil diesem Zweck notwendigeil
Vorrichtuugeu bis zur Ablieieruug beztv. einschlieszlich der Beerdigung der
Aschc iil deu zu dereu Ausuahme besouders bcstimmten allgemeiuen Leicheu-
fclderu 25 Vck., iede uumillelbar daraus folgeude 1l> Mk.

31
 
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