Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1911 — Heidelberg, 1911

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2491#0658
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
590

Abdg.v.

3.1. 7

Abd

26.1

ö-"-

unbeschränkt
mit Ausnahme
der Stunden des
vormittägigen
Hauptgottes-
dienstes.

1. Den Milchhändlern unbeschränkt,

2. Den Bäckern

3. Den Zuckerbäckern (Konditoren)

4. Den Obsthändlern

5. Den Kunst- und Handelsgärtnern

6. Denjenigen Personen, welche gewerbsmäßig Mineralwasser
zu unmittelbarem Genuß an das Publikum abgeben

7. Den Metzgern und Wurstlern von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr mittags.

8. Denjeniaen Personen, welche ausschließlrch oder doch )von 11 Uhr vor-

weit überwiegend mit Cigarren und Tabak handeln, > mittags bis
der Verkauf dieser Waren 1 6 Uhr nachmitt.

9. Denjenigen Personen, welcke ausschließlich oder doch weit überwiegend mit
photographischen oder sonsngen Ansichien von Heidelberg und Umgebung
handeln, wird der Verkauf dieser Waren während der Monate März bis
einschließlich Oktober von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends gestattet.

b) Die unter a Ziffer 1—7 verzeichneten Gewerbetreibenden dürfen auch an
den drei höchsten Feiertagen (Ostersonntag, Pfingstsonntag,
Christtag) Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigen be^w. rhre Verkaufs-
stellen offen halten, aber nur während der Stunden von 6—9 Uhr vormittagS.
Entschl. Den Milchhändlern in der Stadt Heidelberg ist es gestattet, am 1. WeihnachtS-
d. B.-R. feiertag, Oster- und Pfingstsonntag, Gehrlfen, Arbeiter und Lehrlinge statt wie bisher
V.14.H.7 6—9Uhr vormittags, von6Uhr vormittags bislUhr nachmittags zu befchäftigen.

Durch Entschließung des Bezirksrats vom 24. Juni 1909 ist es auch den Milch-
händlern im Stadtteil Handschuhsheim gestattet, am I. Oster-, Wngst- und Weih-
uachtsfeiertag Gehilfen, Arbeiter und Lekrlinge, statt wie bisher von 6—9 Uhr
vormittags, von 6 Ubr vormittags bis 1 Uhr nachmittags zn besckäftigen.

Zus. v. Das Austtagen von Backwaren ist an den Tagen, denen durch die Anordnungen
25.VH. 7 des Bezirksrats vom 17. Mai 1906 bezw. 25. Juli 1907 eine Freinacht folgt, d. i. am
Oster-, Pfingst- und WeihnachtSfeiertag, bis vormittags 10 Uhr gestattet.

Abda v. An denjenigen Sonntagen, an denen die übrigen Gewerbetteibenden bis
7.V1I.S8 7 Uhr Abends ihr Ladengeschäft offen halten dürfen (l. k. der bezirksamtlichen
Anordnung vom 24. Mai 1893) ist auch den Metzgern und Wurstlern der Verkauf
ihrer Waren für die gleiche Zert gestattet.

Bektmg. e) Den Bierbrauereien und Bierniederlagen ist die Zufuhr von Bier und Roh-
Amis v lln Massenabnehmer (Wirte, Vereine und dergl.) und ebenso den Eishändlern die
i7.xn. s Versorgung ihrer Kundschaft mit Roheis an allen Sonn- und Festtagen mit AuS-
nahme des ersten Oster-, Pfingst- und WeihnachtsfeiertageS in der Zeit von 6—11 Uhr
vormittags gestattet.

HandelSgewerbe der Barbiere und Friseure.

1. Auf Grund von Z 105 b, 41a der Gewerbeordnung und gemätz
Art. III Ziff. 2 der Bollzugsverorldrrun'g hierzu wird bezirtsamtlich verfügt:

Die fünf Stunden, während welcher in den Verkaufs.
geschäften der Barbiere und Friseure Gehilfen, Lehr-
linge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, und ein Berkehr in
offenen Verkaufsstellen stattfirrden darf, wird für die Stadt
Heidelüerg für daS ganze Jahr auf 7 bis 9 Uhr vor-
mittags und 11bis2Uhr festgesetzt.

8.

Die sämtlichen unter III ^ verzeichneten Ausnahmen werden an die
Bedingung geknüpst, -atz im handelsgewerblichen Teil der betr. Betriebe
Gehilfen, Lehrlinge und Arckeiter über die in I ^ oben festgefetzten Stunden
hinaus nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn jeder derselben:

1. entweder an jedem zweiten Sonntag von morgens 8 Uhr bis abendS
8 Uhr,

2. oder in jeder zweiten Woche an einem Werttag volle 24 Stunden von
der Arbeit freigelassen wird.
 
Annotationen