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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0510
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449

5 Pf. 10 Pf.

10 „

10 „

20 „

25 „

Gewichtsgrenze für Deutschland,

III. Postkarten. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte .

b. für jede Postkarte mit Antwort.
e. für jede Weltpostkarte ....

6. für jede Weltpostkarte mit Antwort.

6. für jeden Antwortschein

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. -

Oesterreich-Ungarnu.Luxemburg: 1 Kilogr. (nach den deutschenSchutzgebieten
2 Kilogramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pf.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pf.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

„ über 100 „

„ über 250 „

„ über 500 „

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Well

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgrenze von 2 Kilogramm.

V. Wareuprob en müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernung bis 250 Gramm 10 Pf., übcr 250 Gramm
20 Pf.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereins-Auslandes .... 5 Pf., mindestens 10 Pf.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig,

250 „ „ ^

. 10

500 „

. 20

1 Kilogramm

. 30

500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pf.
1—2 Kilogramm ... 60

Porto bis 250 Gramm 10 Pf. ^ über
über 250—500 „ 20

(Geschäftspapiere sind nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.)

Porto für je 50 Gramm uach den Ländernr des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . 5 Pf., mindestens 20 Pf.
VII. Für Einschreibserrdungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben uud Pakcte ohne angegebcueu Wert) ist außer dem betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernuug uud Gewicht
zu entrichten.

Für Veschaffung eines Rückscheines weitere 20 Pf.

U. Postanweisungen sind nach Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg
bis zu 800 Mark zulässig. Die vorauszubczahlende Gebühr beträgt:
a. nach Deutschland:

bis 5 Mark
über 5 bis 100 Mark .
„ 100 bis 200 Mark

k.

10

20

30

Ps.

über 200 bis 400 Mark
„ 400 „ 600 „

.. 600 .. 800 ..

40

50

60

Pf.

nach Oesterreich-Ungarn 10 Pf. für je 20 Mk., mindestens 20 Pf.
o. nach den meisten übrigen Ländern bis 80 Mark 20 Pf. für je 40 Mk.

Formulare sind bei allen Postanstalten käuflich (ungestempelte je
10 Stück für 5 Pf.). Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt
ein besonderes Formular, welches mit lateinischen Buchstaben und in der
Regel in der Währung des Bestimmungslandes auszufüllen ist, in An-
wendung.

0. Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. FüreinenPostauftragkommen
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto für den Postauftragsbrief mit . . . . . 30 Pf.

2) u. bei Poftaufträgen zur Gcldeinziehnng die tarifmäßige

Postanweisnngsgebühr für die Uebcrmittelung des ein-
gezogenen Geldbetrages;

d. bci Postaufträgen zur Akzepteinholung Porto für die

Nücksendung des angenommenen Wechsels mit . . 30 Pf.

DasPorto nuter 1. istvomAuftraggeber voraus zubezahleu. DiePostanweisungs-
gebühr (2a) wird von dem eingezogeuen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
betrag unter 21> wird dem Anftraggeber beiUebersendnng des angenommenen Wechselr-
angerechnet.
 
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