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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0580
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519

Gebühreil-Taris sür die Gepäckbeftätterei

am Bad. Hauptbahnhof iu Heivelberg (auch giltig für die Maiu-Neckar-Bahn).

Die Gebühren, welche die Gepückbestätterei für die Bestellung des Reisegepäcks w.
und des Expreszgutes erheben darf, sind für das Bestättereigebiet*) Heidelberg wie
folgt festgesetzt:

I. Mir: öcrs 'Derk»rirrgerr öers Kepücks
vom Aussteige-Perrou oder bou der Gepäckuiederlage uach der Stadt und mngekehrt:

1. für einen Koffcr ..... 30 ^

2. für mehrere Koffer, das Stück 20 A

3. sür sonstiges Gepäck „ „ 10 I

Für ein einzelnes Stück darf eine Minimaltaxe bon 20^ erhoben werden.

Für das Abladen uud Abtragen des Gepäcks oon dem Omnibns, Hotelsuhrwerken
nud Droschkeu uach dcm Gepäckbureau, sowie für das Abtragen des Gepäcks bon den
Zügen zu den Omnibns, Hotelsnhrwerken und Droschkeu und Aufladen derselben,
ferner für das Verbringen des Handgepäcks von einem Zuge zum andern w., darf für
jedes Stück eiue Gebühr von 10 erhoben werdeu.

Lrpreßgut-Verkehr der Großh. Ladischen Sahn.

Gegeustäude, die sich zur Beförderung im Packwagen eignen, werden mit den nach-
stehendeu Ausnahuien bei den Gepückabfertigungsstellen zur Beförderung als Expreß-
gut von und nach solchen Stationen der deutschen Eisenbahnen angenommen, die für
den Gepäckverkehr eiugerichtet sind aind zwischen denen in den Tarifen direkte Sätze
bestehen.

Das Expreßgut wird auf Eisenbahn-Paketadresse abgcfertigt. Die Ausfüllung
der Eisenbahn-Paketadresse liegt dem Ilbsender ob. Anf eine Eisenbahn-Paketadresse
können bis zu 5 Stücke abgeliefert werden.

Die Zlnuahnie ist ausgeschlossen:

a. hinsichtlich der im fs 50 X, ö 1, 3 und 4 der Verkehrsordnung verzeichneteu
Gegenstände;

b. nach Stationen jenseits einer Grenzzollabfertigungsstelle;

o. wenn an dem Beförderungswege Orte mit getrennten Bahnhöfen gelsgen sind,
zwischen denen von der Eisenbahn Ge'päck uicht überführt wird.

Die im 50 ö der Verkehrsordnung verzeichneten Gegenstände werden unter
folgenden Bedingungeu zur Expreßgutbeförderung zugelassen:

a. dis ^stücke nüissen fest verschlossen sein;

b. derJnhaltder Stückeund der Wert, welcher den Höchstbetrag für die zu zahlende
Entschädiguug bilden soll, siud auzugeben und auf der Eisenbahn-Paketadresse zu ver-
merken.

Wird der Wert oder das Jnteresse an der Licferung auf mehr als 500 Mark an-
gegebeu, so werdeu die Gegenstände zur Expreßgutbeförderung nicht angenommen.

Von Stationcn innerhalb des deutschen tPeichs nach badischen Statiouen auf
schweizerischem Gebiet und umgekehrt kann Expreßgut nur im Verkehr mit Basel Bad.
Bahnhof und eschaffhausen Badische Bahn abgesertigt werden. Die Absender oder
Empfänger müssen die Zollbehandlung persöntich oder durch Beauftragte bei den Zoll-
stellen der Bahnhöfe in Baiel und in Schaffhauseu vornehmen lassen.

Jm Verkehr dcr aus schweizerischem Gebiet gelegeneu badischen Stationen unter
sich kaun Expreßgut abgcfertigt werden.

Feruer kaun Expreßgut i'm Verkehr zwischen badischen Stationen innerhalb des
deutschen Reichs und dcn badischen Bodenseeuferstationeu Diugelsdors, Hagnau, Jm-
menstaad, Mainau, iNeersburg, Staad bei Konstanz, Unteruhldingen und Ueberlingen
Stadt, außerdem zwischeu den auf schweizerischemGebietgelegenenbadischenStationen
Basel und Schaffhausen und deu genanuteu Bodenseeuserstationen abgesertigt werdeu.

Das Bestättereigebiet umfatzt: Dis Stadt Heidelderg eittschl. dös StadtteilS Neuenheim bls
zur Moltke- und Gabelsbergerstratze, zum Hnuse Nr. 63 dsr Ziegelhäuser Landstrake, zum Karlstor, Zum
svriesemveg uud Schloßberg, z»r ersten Biegnng am Klingenieichmeg (beim Wasssrfalls, zur Messiraße,
zum Steigerwog und zum Fuhrhofweg einschl. lBei -:sndungen nach dsn in die Neueuheimer- und
Ziegslhäuser Landstraße vom Berge her einmttndenden Seitenstraßen wird ein Znschlag von 5 Pfg. pro
Senduug erhoben.)
 
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