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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0641
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582

Pferdc, welche sich imch dcm Gutachtelr des Grohh. Bezirksticrarztes
nicht mehr zur Vevwendung im öffentlichen Fahrwesen eignen, dürfen nach
Ablauf einer von Lem Bezirksamt zu stellenden Frist nicht rnehr verwendet
werden. Auf Verlangen wird fchriftliche Ausfertigung des Gutachtens er-
teilt. Wird den auf Grund der regelmätzigen Befichtigung gemachten Auf-
lagen bezüglich der Beschaffenheit der Fahrzeuge und Geschirre, sowie der
Bekleidung der Droschkenkutscher nicht innerhalb der gesetzten Frist ent-
sprochen, so erfolgt neben Bestrafung gemätz H 27 der Vorschrift Entziehung
der Zulassungsurkunde bezw. Les Fahrscheins, sowie Autzerdienststellung des
Fahrzeugs.

ß 26. Die besondere Aufsicht über das Droschkenwesen wird durch die
Schutzmannschaft -geführt, deren Anordnungen sämtliche Drofchkenkutfcher bei
Vermeiden der Autzerbetriebssetzimg ihres Fahrzeugs und von Bestrafung
unweigerlich Folge zu leisten haben.

§ 27. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften Werden auf Grund
des Z 134 o P.->St.-G.-W. mit Geld lbis zu 150 Mark nnd irn Unbeibring--
lichkeitsfalle mit Haft 'bestraft, sofern nicht 8 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 der
Gewerbe-Ordnung Anlvendung zu finden haben. Daneben bleibt dem Be-
zirksamt als Strafmittel gegen Droschkenbefitzer und Droschkenkutfcher die
Entziehung der Zulassungsurkunde (8 1 der Vorfchrift) und des Fahrscheins
(K 7 der Vorschrift) fowie die Außerbetriebssetzung -dev Fahrzeuge vorbe-
halten.

L. Droschken-Tarif.

vom 16. Juli 1907 sowie Abänderungen und Ergäuzungen vom 29. Jnnuar 1908

und 16. April 1908.

I. Fahrten innerhalb der Stadt mit den Grenzpunkten:

Hausacker, Ziegelhäuser Landstrnße Nr. 63, Blumenthalstraße, Furchgasse,
Schlachthaus, Kriegskurve, Ringstraße, Alleestraße, Neue Schloßstraße Nr. 26
und Klingenteich bis znm Eingaug des alten israelitischeu Friedhofs zahleu für eine
direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:

1 Persou l

2 Personcn >

3 und 4 Persouen

Mk. 1.—
„ 1.30.

Zuschläge

sind für uachstehende Fahrteu inuerhatb der Stadtgrenze zu entrichten:

Hirschgasse
Scheffelstraße
Albert-Ueberle-Straße
Kl. Gaisberg
Friedhof (Steigerweg)

20 Pfg.

nach dem Stadttcil Handschuhsheim bis zmn
Gasthaus zmu Rosengarten . 30 Psg-

bis zum Bahnhof Handschuhsheim)

„ zur Mühltalstraße I 70 Pfg.

„ „ Friedeusstraße s

Bei Hin- uud Rückfahrt uiit halb-
stüudigemAufenthalt dieHälste von
Taxe und Zuschlag mehr.

Für Nachtfahrtcn (8 23 Abs, 1 u,3 der Droschkenordg,) ist die doppelte Persouen-
taxe zu entrichten, vorbehaltlich der Bestimmnngen in Ziff. lll u. VI des Tarifs.
 
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