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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0645
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586

DiLnstmanns-Krdnung.

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 22. Scprember 1906 und Aenderung vom >2.Oktober
1907 auf Grund des § 134a P.-St.-G.-B. u. Z 37 Gew.-Ordg. unter Aufhebung der
Dienstmannsordnung vom 24. April und 19. Oktober 1872.

I. Mgememe Vestimmungen:

8 i.

Wer nuf öffeutlichen Straßen uud Plätzen, fei es auf eigeue oder
frenide Rechnung, gewerbsmäßig dem Publikuni seine Dienste aubieten will,
hat vor Beginn des Geschäftsbetriebs sein Vorhaben bei der Polizeibehorde
anzuinelden und seine personliche Zuverlässigkeit für den beabsichtigten Ge-
werbebetrieb iu genügeuder Weise darzutun.

8 2.

Außerdem ist der Bewerber gehalten, sobald das Gewerbe ohue Hilfe
weiterer Personeu aus eigene Rechnung betrieben werden soll, eine Kaution
von 300 Mk. zu hinterlegen.

Die Kautionsstellung kann auch durch dritte Personeu erfolgen. Wird
von einer Person für mehrere selbständige Dienstmänner eiue Gesamtkaution
gestellt, so hat sie zu betragen:

für 2 bis 8 das Gewerbe ausübende Persoueu . . 600 Mk.

für 4 bis 6 Personen .. 800 Mk.

für 7 bis 10 Personeu. 1000 Mk.

für mehr als 10 Personen. 2000 Mk.

Wird das Gewerbc von mehreren Personen auf gemeinsame Rechuung
oder von einem llnteruehmer untcr Verwendung von Gchilfeu (sog. Dienst-
mannsinstitut) betrieben, so ist eine Gesamtkaution nach deu gleichen Sätzen
zu stellen.

Die Kautiousstcllung muß iu der Weise geschehen, daß die Kautions-
summe bei der hicsigen städtischeu Sparkasse bar einbezahlt und in dem
Sparbuch beurkundet wird, daß vollstäudige oder teilweise Rückzahlung der
Kaution nur mit Genehmignng des Gr. Bezirksamts stattfinden dars.

Mindert sich die Kautionssumme durch Strafen, Schadenersatz und
dergl., so ist sie binnen 8 Tagen zu ergünzen. Personen, welche für einen Dienst-
mann Kaution stellen, sowie die Personen, welche Gesamtkaution stellen, haben
zrigleich mit der Kautionsbestelluug eiue llrkunde auszustelleu, iu welcher die
Personen, für welche die Kaution gcstellt wird, bezeichnet werdeu und die
Kautionssteller fich fllr alle Schadcnersatzansprüche gegen diese Personen samt-
verbindlich haftbar erklären.

8 3.

Ilnterliegt die Zulassung zum Gewerbebetrieb hiernach keiuem Austand,
so wird dem Nachsuchenden von der Polizeibehörde ein aus den lllameu lau-
tender Ausweis eingehändigt, der einer alljährlichen Erncuerung bedarf.

8 4.

Wer das in Z. 1. genannte Gewcrbe in Person betreiben will, erhält
vom Bezirksamt eine Nummer angewiesen uud hat einen dauüt versehenen
Metallschild aus der linken Seite der Brust offen zu tragen. Dieselbe Nummer
nebst der Bezeichnung Dienstmanu ist nach näherer Vorschrist des Bezirksamts
an der Kopfbedeckung anzubringen.

8 5-

Das Tragen der vom Bezirksamte genehmigten besondereu Abzeichen
eines Dieustmannsinstituts ist alleu Dieustmäuuern, welche ihm nicht ange-
hören, uutersagt.

8 6.

Non sedem Dienstmauu wird, wenn in seinem Gewerbeausweis nichts
anderes bemerkt ist und dieser von ihin nicht sofort bei der Bestellung unauf-
gesordert vorgewiesen wird, angenommen, daß er allen im bestehenden Tarif
bezeichneten Arteu von Arbeiten und Diensten um die dort aufgeführten Ge-
 
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