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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0647
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588

Wird Rückverbrmgring, Nücknntwvrt oder Rückbegleitung verlangt, so
kommt die Hälfte der sür den Hinweg geltenden Taxe zmn Ansatz.

Bezüglich einer etwaigen Wartezeit ist Abschnitt II> Z. 3 maßgebend.

6. Für bcstimmte Zeiten:

1. für einen Tag zu 9 Stunden berechnet

2. „ „ halben Tag zu 5 Stunden bcrechnet

3. „ eine Stunde berechnet

4. „ „ halbe Stunde berechnet

5. „ „ viertel „

6 Mk.

50 Pfg.

70

50

30

5/

L. Für bestimmtc Dicnstleistttngcn:

и) Fahren von Kranken

in der Ebene Os Stunde
^ "

längere Fahrten und Bergfahrten nach Uebereinkunft.

к) Transport:

eines Flügels 6 Mk.

„ Klaviers oder Pianinos 4 „
c) bei Geschäftsreisenden in Heidelberg:

1. Mit Muster, Höchstgewicht 25 Kilo, erste Stunde 70 Pfg.

jede weitere „ 60 „

1/2 gg

2. Mit Wagen, Höchstgewicht 100 Kilo, erste Stunde 80 „

jede weitere „ 70 .,

" " ^ " ^O „

Ueber 100 Kilo ist vor Beginn der Arbeit nach Uebereinkunft zu regeln.
Jede überschrittene bä Stunde ist als Os Stunde
„ „ U2 „ „ „ 1 ganze Stunde

40 Pfg.
70

zu bezahlen.

Für die Nachbarvrte ist fiir jede Stunde 20 Pfg. Zuschlag, mindestens
40 Pfg. zu berechncn.

III. Benrerkungen.

1. Verrichtungen, für welche cine Gebühr im Tarife nicht festgesetzt ist,
find in der Regel nach der Zeit (Abschn. II) zu vcrgüten. Hält der Dienst-
mann in einem einzclnen Falle diese Vergütung nicht für angemessen, so hat
er sofort bei Annahme des Auftrags dafür zu sorgen, daß ein ausdriickliches
Uebereinkommen abgeschlossen wird; andernfalls kann er nicht mehr als die
Gebühr nach der Zeit beanspruchen.

Hierbei wird der Bruchteil einer Stunde unter 30 Minuten fiir eine
halbe Stunde, üüer 30 Minuten für cine ganze Stunde gerechnet.

2. Wird ein Dienstmann zur Uebernahme einer Bestellung zu dem Be-
steller in dessen Wohnung oder sonst wohin geholt, so ist hierfür eine Taxe
von 10 Pfg. zu entrichten.

Erfolgt sodann eine Bestellung nicht, so hat der Dienstmann weitere
10 Pfg. anzusprechen.

.3 Auf einen Auftrag, welcher nicht sogleich erteilt wird (2), haben
die Dienstmänner 5 Minuten lang unentgeltlich zu warten, ebensolang auf
Nückantwort. Werden fie länger aufgehalten, so find ihnen von str Stunds
zu 0« Stunde weitere 10 Pfg. zu entrichten; die begonnene Viertelstunde
wird voll berechnet.

4. Die Dienste der Dienstmänner können in den Monaten April bis
einschließlich September nur von morgens 7 Uhr bis abends 8 Uhr und in
den Monnten Oktober bis einschließlich Mürz nur von morgens 7 Uhr bis
abends 7 Uhr zur einfachen Taxe in Anspruch genommen werden: außer
dieser Zeit ist in den Monaten April bis September bis abends 10 Uhr, in
 
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