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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1913 — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.2493#0531
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466

s. nach Deutschland:

bisSMark . . .

über 5 bis 100 Mark .
„ 100 bis 200 Mark

10 Pf.
20 „
30 ..

über 200 bis 400 Mark.
„ 400 „ 600 „ .

600 „ 800 „ .

. 40 Pf.
. 50 „

. 60 „

b. nach Oesterreich-Ungarn, Dänemark und deutsche Postanstalten im Ausland
10 Pf. für je 20 Mk., mindestens 20 Pf.
o. nach den meisten übrigen Ländern 20 Pf. für je 40 Mk.

Formulare sind bei allcn Postanstalten känflich (ungestempelte je
10 Stück für 5 Pf.). Zu Postanweisnngen nach dem Auslande kommt
ein besonderes Formular, welches mit lateinischen Buchstaben und in der
Negel in der Währung des Bestimmungslandes auszufüllen ist, in An-
wendung.

L. Poftauftragsbriefe müssen frankiert werden. FüreinenPostauftragkommen
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto für den Postauftragsbrief mit.30 Pf.

2) a. bei Postaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäßige

Postanweisungsgebühr für die Uebermittelnng des ei:r-
gezogenen Geldbetrages;

b. bei Postaufträgen zür Akzepteinholung Porto für die

Rücksendung des angenommenen Wechsels mit . . 30 Pf.

DasPorto unter 1. istvomAuftraggeber voraus zubezahlen. DiePostanweisungs-
gebühr (2 a) wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
betrag unter 2 b wird dem Auftraggeber beiUcberseüdung des angenonunenen Wechsels
angerechnet.

Jst die Zahlnng des Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert
worden, so wird die' Rückscndung des Auftrags und die Weitersendung desselbeu an
einen anderen Empfänger oder au eine zur Aufnahme des Wechselproteftes befugte
Person ohne neuen Gebührcnansatz bewirkt. Die Aufnahme des Wechselprotestes kann
bei Postaufträgen bis 800 Mk. auf Verlangen der Absendcr durch Postbeamte erfolgen.
Jn diesem Falle ist ein besonderes Postauftragsformular zu verwenden.

Die Gcbühr für die Aufnahme des Postprolestes richtet sich nach den Landes-
gesetzen und beträgt für das Großherzogtum Vaden bei Wechseln bis 000 Mk. 1 Mark,
bei Wechseln über 500 Mk. 1 Mk. 50 Pf. Außerdem für die Rücksendung des pro-
testierten Wechsels nebst Protesturkunde 30Pf. (im Orts-u.Nachbarortsverkehr25Pf.).

v. Postnachnahme n sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Drnck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Nachnahmesendungcn müsseu in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme oon . . . Mk.'. . Pf." fMarksumme in Zahlen uud Buchstaben,
Psennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, nnd unmittelbar darunter
dic deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders euthalten. Bei Nachnahmepaketen
müsscn vorstehende Vermerke sowohl auf deni Pakete als auch aus der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmescndungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertaugabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pf.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den
Absender und Postanweisungsgebühr siehe unter L.

Die Vorzeigegcbnhr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, ivenn die Sendung nicht eingelöst llurd.

V. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
"frn Berkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
M uach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.

Geduhr für Wertbriese nach Dentschland und Oesterrcich-Uiigarn:
 
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