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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1913 — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.2493#0606
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541

Wegen der Zollbehandümg im letzterm Fall gelten die gleichen Vorschriften, wie für
den Verkehr zwischen badischen Stationen innerhalb dcs deutschen Reichs und den
Stationen Basel Bad. Bahnhof und Schaffhausen Bad. Bahn.

AußerdenrkannExpreßgutnoch abgefertigtwerden zwischen den im Kanton Schaff-
hausen gelegenen badischen Stationen u>w Stationen der schweizerischen Bundes-
bahncu iiber Schaffharrsen, zwischen Waldshut und den Stationen der schweizerischen
Bahnen über Koblenz, ferner zwischen verschiedenen badischen Stationen und der
Station Rielasingen der schweizerischen Bundesbahnen übsr Siugen und eudlich
zwischen der badischen Station Basel und Stationen der Zentral- und Westschweiz
(einschl. Luino) über die Verbindungsbahn. Das Nähere kann bei den L)tationen er-
fragt werden.

Für diese Versendungsart, die bei einem einfachen Annahnie- und Ab-
ferrigungsverfahrensimd bei mäßigen Taxen die rascheste Beförderung
bietet, gelten folgende Hauptbestimmungen:

1. Die Älufgcrbe des Expretzguts hat bei deu Gepäckabfertigungsstellen zu ge-
schehen. Die Sendungen müssen mit deutlicher Adresse versehen sein. Außerdem
muß die vorgeschriebene Eisenbahnpaletadresse vom Absender beigegeben werden. Für
Sendungen mit Versicherung des Jnteresses an der Lieferung wird dem Aufgeber
ein Empfangschein erteilt. Die Expreßgutfracht, welche sttr die Strecken der badischcn
Bahnen 0,35 Pfg. sür lOllZ und I llm, mindestens jedoch 25 Pfg. für die Sendung be-
trägt, ist vorauszubezahlen, was durch Barzahlung bei Aufgabe der Sendung oder
durch Aufkleben von Expreßgutfreimarken auf die Eisenbahnpaketadressegeschehenkann.

Solche Niarken sind bei den Stationen erhältlich.

2. Die Beförderung findet, soweit nicht einzelne Zügs gairz ausgeschlossen
oder uur in beschränkter Weise zngelassen sind, — vergl. das hierwegen auf den
Stationen angeschlagene Plakat — mit dem nächsten der Personenbeförderung
dienenden Zuge statt.

3. Die Empfattgnahme kann so fort nach Ankuuft des betreffenden
Zuges erfolgen. Mcldct der Empfänger sich nicht selbst sosort nach Ankuuft des
Zuges zur Empfangnahme des Gutes, uud ist das letztere nicht laut Adresse „Bahnhof-
lagernd" gestcltt oder ist nicht Selbsiabholuug vorgeschrieben, so werden die Sendungeu
den Empfängern, je nachdem die Ankunft zur Tageszeit oder zur Nachtzeit erfolgt,
alsbald n a ch Ankunft des Zuges oder am andern Morgen gegen Erleguug der
geordneten Zusiellungsgebühr zugeführt; diese beträgt fnr Senduugen im Gewicht
bis zu 5llZ durchweg 10 Pfg. und bei schwereren Sendungen für jede auch nur an-
gefangenen 50 KZ 15 Pfg., mindestens aber 20 Pfg. Ueber die Auslieferung wird Be-
scheiuigung erhoben. Auf cinigen wenigen Stationen (zu welchen auch Neckarbischofs-
heim Staatsbhf., Ettlingen Staatsbhf., Riegel Hauptbhf. und Müllheim Staatsbhf.
gehöreu) tritt an Stelle 'der Zusuhrung durch die Verwaltuug die schriftliche Benach-
richtiguug der Empfänger gegen Erhebung einer Anmeldegebühr vori 5 Pf. bezw. 5 et8.
Senduugen nach Neckarbischofshcim, Ettliugen, Riegel und Müllheim werden, wenn
auf der Adresse Neckarbischofsheim Stadt oder Nebenbahn, Ettlingen Holzhof, Riegel
Kaiserstuhlbahn und Müllheim Rathaus als Adreßstation vorgeschrieben ist, nach deu
betreffeuden Lokalbahnstationen abgefertigt und von diesen den Adressaten zugeführt.
Sendungen nach Basel und Schaffhausen werden wegen der dem Empfänger vor der
Empfangnahme obliegenden Zollbehandlung stets angemeldet; desgleichen auch die
nach ortspolizeilicher Vorschrift der Fleischbeschau unterliegenden L>endungen srischen
Fleisches, soferne der Jnhalt erkennbar ist.

Durch diese Einrichtung der Expreßgut-Veförderung ist dem reisenden Publikum
zugleich die Gelegenheit geboten, fttr Reisegepäck nach den bedeutenderen Statiouen,
wie Mannheim, Heidelberg, Würzburg, Karlsruhe, Pforzheim, Baden, Freiburg,
Konstanz u. A., bei der Zlufgabe die Bestimmuug zu treffen, daß die betreffenden
Gegenstände nach der Ankunft auf der Adreßstation ohne weiteres Zutun des Aus-
gebers in dessen Wohnung oder in den Gasthof, in dem er abzusteigen gedenkt, ge-
bracht werden.

Stadtanttahnrestelle für Expretzgntr

Bauamtsgasse 12 uud in Neuenheim: Schröderstr. 6.

Geschäftsstunden: au Werktagen: im Sommer: vom 1. Mai bis 30. Septbr.
von 7 Nhr morgens bis 8 Uhr abends, im Winter: vom 1. Oktober bis 30. April von
8 Nhr morgens bis 8 Nhr abends. An Sonn- uud gesetzlichen Feiertagen sind die
Stellen geschlossen.
 
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