Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1913 — Heidelberg, 1913

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2493#0612
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
IllslMMlensteUimg*)

der

gesehtichen, Mrordnungs-, HLezirks- und
Hrtspotizeilichen Morschriften,

welche von allgerneiner Wichtigkeit sind.

Das polixrilirkze Meldoioesen in der Stadt Heidelberg.

Ortspolizeiliche Vorschrist vom 7. Oktober 1904 auf Grund des Z 49 P.-St.-G.-B.
und der Verordnung Großh. Ministeriums des Jnnern vonr 8. Mai 1883 und
10. Dezember 1891 unter Aufhebung der ortspolizeilichen Vorschrift vom
29. Juli 1884 und des Z 2 der ortspolizeilichen Vorschrift vom 18. März 1889,
betr. das Vermieten von Schlafstellen.

8 1-

Meldepflicht^).

Jedcr Ein-, Um- oder Auszug in oder aus einer hiesigen Wohnung mutz
binnen drei Tagen gemeldet werden.

Vorübergehende Besuche von auswärtigen Verwandten oder Bekannten
sind meldefrei.

8 2.

Meldepflichtige Personen.

Verpflichtet zu den in § 1 vorgeschriebenen Meldungen find jeweils üie-
jenigen, welche die ein- oder ausziehende Perfon als Mieter, Aftermieter,

*) Eine Zusammenstellung sämtlicher Orts- u. Bezirkspolizeilichen
Vorschriften für die Stadt und den Bezirk Heidelberg, nebst einem Zlnhang,
enthaltend eine Reihe weiterer im Bezirke geltender polizeilicher Vorschriften
und Anordnungen, im amtlichen Auftrag von Großh.PolizeikommissärMitsch
herausgegeben, ist im Verlagc von I. Hörning in Heidelberg erschienen.

Preis: geheftet Mk. 3.—, gebunden Mk. 3.50.

Ebenso ein Nachtrag mit den Ergänzungen nach dem Stande v. 1. April 1909

Preis: Mk. 1.20.

Eine Zusammenstellung der fiir die Stadtgemeinde Heidelberg geltenden
ortsftatutarischenBestimmungen, im Auftrage des Stadtrates ueu
bearbeitet von Wilhelm Veith, ist zum Preis von 3 Mark von der
Registratur des Stadtrats zu bszichen.

Bei der polüriUchen MeiLestrUe Hieuenstraße 8 gnd sämiiiche iedigen nnd vrrheirairten
Personen ncbst Kinder, ivelchs dahier Wohnung und Schlasstelle nehmen, oder hier ein- und
ausziehen, an- nnd avnnneiden. Dte Sindiercuden, gleichviel, ob ste bei der hiestgen Univer-
sttät eingeschrieben stnd oder nicht, sowte die Zögiinge hiestger Lehr- und Erziehungsanstalten,
stnd von dteser Berpflichtung nicht ansgenommrn. Zugleich wird aus den hier vieifach ver-
breiteien Arrtnm aufmerksam gemachi, ais ol> es genügc, wenn die Dienstboten, Gewerbs-
gehilsen nnd Lehrlinge, welche bei den Dienstherrschaften, Arbeitgebern und Lehrherren zugleich
auch Wohnung bezw. Schlasstellen haben, bei der Gemeinde- vcsw. Griskrankenkastc an- und
abgemeidet werden. Diese Personen sind dopprit an- und abzumelden, sowohl bei der poli-
zrilichrn Meidestelle als auch bei den betrestrndrn Krankenkasten. Bei Einzügen sind blaue
und bei Auszügen grüne Formulars zn vsrwenden. Unberührt bleiben die Bestimmungen über
die Meldungen zur Kranken- und Jnvalidenverstcherung.

35
 
Annotationen