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9. Jeder Besucher deS FriedhcsS hat sich den Anordnungen deS Fried-
hofaufseherS zu fügen.
Tax-Ordn*«g*).
(BürgerauSschuhbeschlutz vom 20. Mai 1897.)
I. Kl-ss-
II. Klasse
III. Kl-sie
IV. Klaik
V. Klasse
120
80
50
25
16
80
60
35
20
12
60
40
20
12
5
40
30
15
8
5
Für Erwachsene über 15
Jahren.
Für Krnder vou 6—15 I. .
" " " ^ l" '
1. die Geschäfte des Leichenordner- nach seiner Dienstweisung; in
l. Klasse sind dabci 50, in II. Klassc 30 Ansagen inbegriffen;
2. die Dienstleistungcn sänrtlicher übrigen Bediensteten nach den be,
getragen. so fallen "die Kosten für den Trauerwagen in I II. Klasse mü 4 Mt..
m IV. Klasse mit 3 Mk., in V. Klasse mit 2 Mk. weg; es treten darm an deren
e?tclle die für diese Tienstleistung feftgefehten Gebühren.
Die Gebühr der Leichenschau mit 2 Mk. ist in Mger Taxe nicht inbe.
griffen.
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9. Jeder Besucher deS FriedhcsS hat sich den Anordnungen deS Fried-
hofaufseherS zu fügen.
Tax-Ordn*«g*).
(BürgerauSschuhbeschlutz vom 20. Mai 1897.)
I. Kl-ss-
II. Klasse
III. Kl-sie
IV. Klaik
V. Klasse
120
80
50
25
16
80
60
35
20
12
60
40
20
12
5
40
30
15
8
5
Für Erwachsene über 15
Jahren.
Für Krnder vou 6—15 I. .
" " " ^ l" '
1. die Geschäfte des Leichenordner- nach seiner Dienstweisung; in
l. Klasse sind dabci 50, in II. Klassc 30 Ansagen inbegriffen;
2. die Dienstleistungcn sänrtlicher übrigen Bediensteten nach den be,
getragen. so fallen "die Kosten für den Trauerwagen in I II. Klasse mü 4 Mt..
m IV. Klasse mit 3 Mk., in V. Klasse mit 2 Mk. weg; es treten darm an deren
e?tclle die für diese Tienstleistung feftgefehten Gebühren.
Die Gebühr der Leichenschau mit 2 Mk. ist in Mger Taxe nicht inbe.
griffen.
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