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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1913 — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.2493#0628
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561

9. Jeder Besucher deS FriedhcsS hat sich den Anordnungen deS Fried-
hofaufseherS zu fügen.

Tax-Ordn*«g*).

(BürgerauSschuhbeschlutz vom 20. Mai 1897.)

I. Kl-ss-

II. Klasse

III. Kl-sie

IV. Klaik

V. Klasse






120

80

50

25

16

80

60

35

20

12

60

40

20

12

5

40

30

15

8

5

Für Erwachsene über 15

Jahren.

Für Krnder vou 6—15 I. .

" " " ^ l" '

1. die Geschäfte des Leichenordner- nach seiner Dienstweisung; in
l. Klasse sind dabci 50, in II. Klassc 30 Ansagen inbegriffen;

2. die Dienstleistungcn sänrtlicher übrigen Bediensteten nach den be,

getragen. so fallen "die Kosten für den Trauerwagen in I II. Klasse mü 4 Mt..
m IV. Klasse mit 3 Mk., in V. Klasse mit 2 Mk. weg; es treten darm an deren
e?tclle die für diese Tienstleistung feftgefehten Gebühren.

Die Gebühr der Leichenschau mit 2 Mk. ist in Mger Taxe nicht inbe.
griffen.




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