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^ür Kinder von 6—Ib Ia^ren .
. . 4.—
. . 3.—
für Kinder von 2—6 Jahren .
. . 2.20
süc Kindec unter 2 Jahren .
. . 1.50
23. Eine Uebcrkiste:
. . 16.—
sür Kinder von b—15 Jahrcn .
14.—
für Kinder von 1—6 Jahrcn .
. . 8.50
für Kindcr untcr 1 Jähr
. . 6.—
in I. Klafse II. Klasse III. Klasse
IV. Klasse
6 Mk. 5 Mk. 4 Mk.
3 Mk.
in I. Klasse in ll. Klasse
12 Mk. 10 Mk.
Mk.
Qualrtät:
Jn NI. und IV. Alasse isl eine solche nicht zulässig.
20. Die Uebersührurrg ciner Lieiche nach der Leichenhalte deS akaöemischcn
bei Tag in I. Klassc .... Mk. 8.—
in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
28 ^ie U bc ^i^^' i e Mg- .l M!
preis deS der Klasse und der AlterSstufe enlsprechenden SargS in Abzug
gebracht.
Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um
20 Mk.
Wird die Leiche vorher für küizcre oder längere Zeit in daS LeichenhauS
gcbracht, so erhöhen sich die Taxen um weitere 20 Mk.
29. Die Verdringung einer Leiche vom Bahnhof aus den Friedhos und so-
fortige Beerdigung einschlictzlich des Wagens des Geistlichen in l. Klasse
50 M^. in II. Klasse 40 Mk. ^ h B "
Taxe in I. Klasse um 6 Mk., in II. Klasse um 5 Mk.; wird eine solche Leiche
36*
I.
Kl.
17.
Kl.
III
. Kl.
IV
. Kl.
40
Mk.
30
Mk.
20
Mk.
14
Mk.
30
Mk.
25
Ml.
14
Mk.
11
Mk.
22
Mk
17
Mk.
10
Mk.
8
Mk.
17
Mk.
12
Mk.
8
Mk.
6
Mk.
^ür Kinder von 6—Ib Ia^ren .
. . 4.—
. . 3.—
für Kinder von 2—6 Jahren .
. . 2.20
süc Kindec unter 2 Jahren .
. . 1.50
23. Eine Uebcrkiste:
. . 16.—
sür Kinder von b—15 Jahrcn .
14.—
für Kinder von 1—6 Jahrcn .
. . 8.50
für Kindcr untcr 1 Jähr
. . 6.—
in I. Klafse II. Klasse III. Klasse
IV. Klasse
6 Mk. 5 Mk. 4 Mk.
3 Mk.
in I. Klasse in ll. Klasse
12 Mk. 10 Mk.
Mk.
Qualrtät:
Jn NI. und IV. Alasse isl eine solche nicht zulässig.
20. Die Uebersührurrg ciner Lieiche nach der Leichenhalte deS akaöemischcn
bei Tag in I. Klassc .... Mk. 8.—
in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
28 ^ie U bc ^i^^' i e Mg- .l M!
preis deS der Klasse und der AlterSstufe enlsprechenden SargS in Abzug
gebracht.
Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um
20 Mk.
Wird die Leiche vorher für küizcre oder längere Zeit in daS LeichenhauS
gcbracht, so erhöhen sich die Taxen um weitere 20 Mk.
29. Die Verdringung einer Leiche vom Bahnhof aus den Friedhos und so-
fortige Beerdigung einschlictzlich des Wagens des Geistlichen in l. Klasse
50 M^. in II. Klasse 40 Mk. ^ h B "
Taxe in I. Klasse um 6 Mk., in II. Klasse um 5 Mk.; wird eine solche Leiche
36*
I.
Kl.
17.
Kl.
III
. Kl.
IV
. Kl.
40
Mk.
30
Mk.
20
Mk.
14
Mk.
30
Mk.
25
Ml.
14
Mk.
11
Mk.
22
Mk
17
Mk.
10
Mk.
8
Mk.
17
Mk.
12
Mk.
8
Mk.
6
Mk.