auch von dem auslvärtigen Geistlicken im eigcnen Wagen begleitet, so tritt
elne weiterc Vermlnderung um 6. bezw. Mk. ein.
Wird die Leiche zuerst für türzcre vdcr längere Zeit in daö Leichenhaus
gebracht, so erhoht sich die Taxe um 15 Mk.
30. Die Verbringung ciner Lcichc vom Bahnhos in die Feucrbestattungs-
anstalt L5 Mk.
Finden nichrere Einäscherungen unmitteldar nacheinander statt. so
32. Enn Ltästcken von Holz . . . . . 1 Dtk. 50 Pfg.
33. Einc iüapsel von Blech^ ' ' ' ' - ^ ^ Pw-
wird diese im einzclnen Fall von der Friedhos-Zkommission festgesetzt.
V. Friedhofs-Taxen.
I. Tie in § 3l der Lcichcn- und Frrcdhof-Ordnung bezeichneten Gräber
stellten Mohnung an die Stadt zurück. wcnn die Angchörlgen nicht innerhalb
Friedhof-Kommisston sür die Unterhaltung ausgewendeten Kosten ersehen.
k) Bei Heimfall der Gräber vcriügt der Stadtrat über die vordandcncn
Grabdenkmole und Emfassungen. sowelt dieselben auf ösfentlichc Aufsorde-
rung von den Erwerbern diescr Grabstätten oder deren Rechtsnachsolgern
g) Die Abgabe erfolgt gegen Erlegung der fcstgesetzten Taxc und unter
elne weiterc Vermlnderung um 6. bezw. Mk. ein.
Wird die Leiche zuerst für türzcre vdcr längere Zeit in daö Leichenhaus
gebracht, so erhoht sich die Taxe um 15 Mk.
30. Die Verbringung ciner Lcichc vom Bahnhos in die Feucrbestattungs-
anstalt L5 Mk.
Finden nichrere Einäscherungen unmitteldar nacheinander statt. so
32. Enn Ltästcken von Holz . . . . . 1 Dtk. 50 Pfg.
33. Einc iüapsel von Blech^ ' ' ' ' - ^ ^ Pw-
wird diese im einzclnen Fall von der Friedhos-Zkommission festgesetzt.
V. Friedhofs-Taxen.
I. Tie in § 3l der Lcichcn- und Frrcdhof-Ordnung bezeichneten Gräber
stellten Mohnung an die Stadt zurück. wcnn die Angchörlgen nicht innerhalb
Friedhof-Kommisston sür die Unterhaltung ausgewendeten Kosten ersehen.
k) Bei Heimfall der Gräber vcriügt der Stadtrat über die vordandcncn
Grabdenkmole und Emfassungen. sowelt dieselben auf ösfentlichc Aufsorde-
rung von den Erwerbern diescr Grabstätten oder deren Rechtsnachsolgern
g) Die Abgabe erfolgt gegen Erlegung der fcstgesetzten Taxc und unter