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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1913 — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.2493#0654
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567

Kskrrordnung für dirVergbakrnkornmarkt-Molfrenkur KSntgstuhl.

OrtSpolizeiUche Vorichrift vom 8. Februor 1907 mii Ertzävzungen vom 8. Sep-
temder 1907 unter Aufhebung der ortSpolizeilichen Vorschrift vom 5. April 1890,
den Berrieb der Bergbahn belr., auf Grund deö ß 866 Ziff. 10 R.-St.-ld.-B.,
Art. 8, IV deS bad. Einführungsgejevrs sowie drs 108 deS bad. P.-St.-Ä.-B.

1. Die Leitung deS BetriebS der Bergbahnen, iowie die Aunicht
über' die Unterholiung derselben und dcren BetriebSmittel tst einem Vor-

,'kaatlichcn Beaufsichtigung unterliegt, der AuftichtSbehorde veranttvortlich ist.

6 2. Die Bahnen mit ihren sämtlichen Nebenanlagen und Betriebsmilteln
find sorlwährend in vollkommen berriebssicherem Zustande zu erhalten, deraestalt,
daß dieselben ohne Gefahr mit der geftattercn Äeschwindigkeit 5) befahren
werden konnen.

Iedcr Wngcn musi ausicr clncr von Hand zu bedicncndcn Bremsvor«
richtung mit ciner bci cincni Seisbruche ficher wirken-en seLbsttatigen Vrcmfc
verschen sein. k -M k f

Die fÜnf Stalionen sind durch elektrische Läutcwerke zu verbinden.

§ 3. Die Glcife sind autzcrhalb der Bahnfiationen 0,3 Meter über die
Wage^nbrcite hinauö von allen Anhäufungen von Erde, KicS und sonftigen

'3csorgilng des DienfieS rn dcr Folge als' unbefähigt erweiscn.

^ 5. Die Fahrgeschwindigkeit darf 2 Meler in der Sekunde nicht übersteigen.
Bci Fahrten wahrend der Dunkelhcir mutz das Vahngleis vermittelst
^.ner an dcn Wagen nach vorn ^ anzubringendcn Laterne derart erhellt

8 6. Die Hüae dürfen nur aus einem auf- und abwärtSfabrendcn Wagen
bestehen. Dle hochste Zahl der in einem auf- und abwärtsfahrenoen Wagen zu-
zulassenden Dersonen belrägt 50.

Bei Beförderung von (Yepäck ist die festgefetzte Personenzahl dem Gewicht
des Gepäcks entsprechend zu vermindern.
 
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