Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1913 — Heidelberg, 1913

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2493#0658
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
tz 1. Für den Radfahrverkehr gelten finngemäß die den Verkehr von Fuhr«
werken auf öftentlichen Äegen und Plätzen regelnden polireilichenVorichriften, fowcit
nicht in nachfolgendem andere Bestimmungen gerroficn smd.

Auf Fahrräder. welche im öffentlichen Transportgewerbe verwendet merden,
sowie auf dre Fahrer dieser Rädcr finden neben den nachstchenden Lorschriflen die
allgemeinen Bestimmungen über deu Betrieb der bem üffenilichcn TranSportgewerbe
diencnden BcfördcrungSmiitel Anwendung.

Aui Fahrrädcr, dre nicht ausschliestlich durch meuschliche Kraft becrieben werden,
sinden die nachstehenden Vorschrlften insoweit Anwendung, alö nichl in den Vor-
schriften, betreffend den Verkehr mir Krafrfahrzeugcn, eru andereö bestimmt ist.

L. Da« Fahrrad.

^ 2. ZedeS Fahrrad muL^versehen sein:^

die Fahrbahn wirfr. ^ ^

0. Der Radfahrcr.

b'- Besondere Pflichten deS RadiahrerS.

Z -t. Zcder Radfahrcr ift zur gehörigen Borsjcht bcj der Leitung feines
Fahrradö verpflichtet.

Auf den Hallruf oder daS Hallezeichcn eineS als jolchcn kenntlichen Polizei-
Lerkehr-störungen ve^micdcn werden

Jnnrrhalb geschlossencr OrlSteile dari nur mit mäßiger Gcschwindigkeil ge-
iahren werden. ^ k h d b ' s k

bci fcharfen Straße^nkrümmungen, bci dcr AuSsabN ans Orundftückcn, die an
össenilichen Wegen liegen. und bei der Einsabrt in solche Gruiidstücke, ferner beim
Passiereu enacr Brucken und Tvrc sowi,.' schmaler oder abschüssiger Wege sowie
da, wo die Wirksamkeit dcr vemmvorrichrung durch die Schlüpfriakeit deS Weges
iii Frage gcsteür ist. endlich uberaü da, wo ein lebhafter Verkchr stattfindet, muß
langsam und so vorsichtig gefahren werden, dak daS Fahrrad nötigenfalls auf der
SteUe zum Haltcn gebracht werden kann. Zn allen diesen FäUen sowie bei jedem
Bergabsahren ist es verboten, beide Hände gleichzeing von dcr Lenkstange oder die

zcichen rechlMrg aus daö Nahen de« FahrradS aufmerksam zu machen.

Auch an unübersichtlichen Stcllen (tz5)Absatz3)ist daS Glockenzeichen zu gcben.
 
Annotationen