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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1913 — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.2493#0664
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flestatrct.

Kinder unter 6 Jahren in Dcgleituntz Erwachsener sind taxsrei mitzu.
nehmen.

Bon den Halteplätzen.

^8^l^2. Die ^Ha/teplätze ^ 2)^ toerdcn von tx'r Polizei^^ ^mit Zu--

Zeit zu Zcit im Amtsblotl vcröslentlicht').

tz 13. Dcrs Träulcn und Füttern der Prerdc darf innerhalb der «L-tadt
nur aus den HaUcplähen, niemals während der Fahrt geichchen. ^

Wcr ohne dicsen Dicrrst zu haben oder vorber bestellt zu sein, (in lchte.
rem Fall muß dcr Bcstellschild — 8 17 Abs. 2 — auftzestellt sein), in den
4)ahnhof eimährt, um ankommende Passagiere in Empfang zu nehmen, ver.
rällt in Slrafe.

8 16. Sobald die Anjunft der Zütze siflnalisiert ift. haben die mit deM
Bahndkenst betrauten Kutfchcr sich zur Nufnahme von Fahrgästen fcrtig zu
 
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