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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0538
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v. Poltnachnahme n sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Permerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pf." (Marksumme in Zahlen uud Buchstaben,
Pfennig-Summe uur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutkiche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Siädten
auch der Mohnnng — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerte sowohl auf dem Pakete als auch auf der
Begkeitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auslieserer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Stachnahmesendnngen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleicharrige Sendungen ohne Nachuahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibuna stattgefunden hat, tritt dem
Porlo die VeFicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pf.

9) Die GebühreN für Uebermittelung des eingezogen.en Betrages an den
Absender und Postanweisungsgebühr siehe unter U.

Die Vorzeigegebühr wird zngleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu cntrichten, wenn die Sendung nicht eiugelöst wlrd.

V. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briese mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Werlbriefe nach Deutschkand und Oesterreich-Ungarn:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pf.

über 10 „.40 „

b. Versicherungsgebühr für je 300 Mark . . 5 „

m'mdestens jedoch.10 „

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Dentschlands und nach Oesterreich-Uugarn um 10 Pf. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahken.
k'. FürPakete ohne Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pf.

b. anf alle weitere Entfernungen.50 „

2) Beim Gewicht über 5 Kikogramm:

a. für die ersten 5 Kikogramm die Porto-Ansätze unter 1,

b. für jedes weitere Kilogramm oder Teik eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pf., über 10—20 Meiken ;2. Zone) 10 Pf.,
über 20—50 Meilen (9. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pf., über 100—150 Meilen ;5. Zone) 40 Pf., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pf.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden SÜtze erhoht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oestcrreich-
Uugarn wird erhobcn:

a. das unter V bezeichnete Paketporto,

b. die unrer blb bezeichnete Versicherungsgebühr.

U. Postpaketc nach fremden Ländern meist bis 5bZ. Die Pakete durfciOin
der Regel in keiuer Ausdehnung 60 em, im Umfang nicht 20cbäm übersteigen.
Außerdem sind Postfrachtstücke nach fremden Ländern znr Beförderung
zulässig. Ueber die dabei in Betracht kommenden Taxen u. s. w. erteilen
die Postanstalten auf Verkangen Auskunft.

>1. Briessendungen im Orts- nnd Landbestellbezirke nach dem Stadt-
bezirk Heidelberg, einschl. Neuenheim, Handschuhsheim, Neuenheim College,
Landhäuser längs des Neckars einschließl. Haarlaß, Schloßruine, Schloß-

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